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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marxon
11.07.2007, 13:13 Uhr

18. Geburtstag

Hi an alle,

hab morgen meinen 18. Geburtstag und werd den, da ich morgen Schule habe, erstmal ohne Alk feiern. (Die richtige Party kommt dann am WE :P )
Ich werde nach 2 irgendwann zu hause ankommen, und wollte dann evtl mit dem Auto zu meiner Freundin fahren und da übernachten.
Ich besitze den Führerschein ab 17, aber was ist, wenn ich jetzt heut nacht angehalten werde? Ich darf ja legal fahren, aber der Lappen liegt ja noch beim Amt. Kann ich dann einfach sagen, ich zeig den Führerschein dann morgen vor? (Fahren würde ich natürlich nur nüchtern, und nach 0 Uhr).

bitte um Aufklärung ;)
marxon

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tinuk
11.07.2007, 13:45 Uhr

zu: 18. Geburtstag

Hallo marxon,
dir bleiben nach Vollendung deines 18. Geburtstags noch 3 Monate Zeit für den Gang zum Amt :-) Erst danach wirst du von der Polizei verwarnt werden. Aber ich denke mal, das diese Zeitspanne sowieso von keinem ausgenutzt wird oder?
Also du kannst selbstverständlich mit deiner Bescheinigung nach deinem 18. Geburtstag auch ohne Begleitung fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fedus
31.12.2007, 03:38 Uhr

zu: 18. Geburtstag

Ich hatte gestern geburtstag und will heute fahren obwohl mein führerschein noch beim amt liegt.... haben geschlossen bis zum 2.01.08 ....
was bekomme ich wenn ich angehalten werd?
hab keinen führerschein mit 17...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
31.12.2007, 14:54 Uhr

zu: 18. Geburtstag

@Kahleberger:

Auf dem Führerchein wird aber doch als Erteilungsdatum das Datum des 18. Geburtstages eingetragen und nicht das Austellungsdatum bzw. das Datum der Aushändigung, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klappspaten
01.01.2008, 00:46 Uhr

zu: 18. Geburtstag

Kahleberger, danke für denie Aufklärung. Das war mir auch neu. Aber das gilt nur für komplette Führerscheinneulinge, oder? Sonst gilt doch, was Tinuk sagt, oder?

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