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Führerschein (D)

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03.07.2007, 23:01 Uhr

Führerschein ab 17 - Anforderungen an Begleitperson

Hallo, hab ein großes Problem und hoffe hier kann mir jemand Auskunft geben.
Meine Tochter wird im September 17 und macht gerade den PKW-Führerschein. Wir, allesamt aus Hessen, möchten dann das begleitende Fahren beantragen und durchführen.
Ich, als ihr Vater (43 und in Flensburg Punktefrei), möchte auch als Begleitperson eingetragen werden.
Hab die offiziellen Voraussetzungen für Begleitpersonen hier mal reinkopiert:
Die Begleitperson muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen gültigen deutschen oder EU-Führerschein für Pkws haben und nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Nun das Problem das sich heute bei meiner Antragstellung ergeben hat:
Ich hatte 2004 für 15 Monate die Fahrerlaubnis entzogen und nach bestandener MPU wieder erteilt bekommen. Da ich nun durch diese Zeit nicht ununterbrochen in den letzten 5 Jahren den FS hatte, darf ich auch nicht als Begleitperson eingetragen sein. Hab heute extra mal bei der FS-Stelle telefonisch nachgefragt und dies dort auch so so bestätigt bekommen.

Nun meine Frage:
Wird das wirklich so hart geregelt oder gibts vielleicht irgendwelche Regelungen mir bzw. meiner Tochter das doch zu ermöglichen. Hab schon was von sogenannten Einweisungslehrgängen gelesen - würde ich natürlich gerne machen.
(Ps.: BIN ICH EIGENTLICH JETZT IM STRASSENVERKEHR EIN MENSCH 2. KLASSE ??? - der zwar mit allem wenn und aber im Strassenverkehr tauglich ist und auch für sein Verhalten haftet - aber bei der o.g. Regelung nicht ???)
Wer kennt sich aus ???

VIELEN DANK IM VORAUS.

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04.07.2007, 21:26 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Anforderungen an Begleitperson

Ein Mensch zweiter Klasse bist du sicher nicht. Allerdings bestehen die Regelungen (die ich auch ein wenig hart finde) nicht ohne Grund. Es soll nunmal gewährleistet sein, dass der Beifahrer für den 17-Jährigen Autofahrer ein gutes Vorbild ist. Im Normalfall ist jemand, der eine MPU machen wohl kein geeignetes Vorbild, allerdings weiß ich auch nicht, aus welchen Gründen du eine MPU machen musstest. Falls du eine Ausnahme sein solltest und dein Führerschein aus Gründen entzogen worden sein sollte, die nicht gerechtfertigt waren, bzw. die deine Vorbildfunktion nicht beeinträchtigen, tut es mir leid, dass du nicht am Begleiteten Fahren teilnehmen kannst, sollte dies aber der Fall sein, kannst du dich vll auch mal nach einer Sonderregelung erkunden.

gz Vip3

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05.07.2007, 18:10 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Anforderungen an Begleitperson

die regelung ist klar und eindeutig und es gibt auch keine ausnahmen.
beispiel: der 25 jährige fl darf den b17 ausbilden aber nicht als begleiter fungieren.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B

Beide Radfahrer durchfahren lassen

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen

Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Sie müssen warten

Der Radfahrer muss warten