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Das FAHRTIPPS-Forum
Führerschein (D)
  holly  
13.06.2007, 21:08 Uhr 
Alkohol
Darf ich nun als 17-jähriger fahranfänger noch eine gewisse alkoholmenge trinken oder nicht(alkoholfreies bie beispielsweise)? 
 
  carhol  
13.06.2007, 21:50 Uhr 
zu: Alkohol
der verstand sagt nein, das gesetz aber leider noch ja. 
 
holger 
 
  Malte  
13.06.2007, 22:41 Uhr 
zu: Alkohol
In der Probezeit 0,00 Promille und unter 21 auch 0,00 Promill. Egal, ob man in der Probezeit ist oder nicht. 
 
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. 
 
  minho  
13.06.2007, 22:44 Uhr 
zu: Alkohol
Soll die 0,0-Promille-Grenze nicht erst im August kommen? 
 
  Malte  
13.06.2007, 22:49 Uhr 
zu: Alkohol
Ja, dass kann sein :) aber ich würde in der Probezeit aber dennoch nicht mit Alkohol fahren. 
 
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-a 
lkohol.php 
 
gruß 
 
Malte 
 
  carhol  
13.06.2007, 22:55 Uhr 
zu: Alkohol
>> Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.<< 
 
tue ich. 
siehe erstes posting. 
 
holger 
 
  Malte  
13.06.2007, 22:56 Uhr 
zu: Alkohol
ja danke holger :) 
 
muss halt jeder wissen, wie er es macht :) 
 
gruß 
 
Malte 
 
  Volltreffer  
13.06.2007, 23:19 Uhr 
zu: Alkohol
hollys Frage könnte man durchaus so interpretieren, daß er oder sie oder es Fahren und Trinken nicht trennen kann.....grübel... 
 
 
Hollylein, watt willste nu, fahrender Trinker oder trinkender Fahrer sein? 
 
  Lambo-Benni  
14.06.2007, 06:19 Uhr 
zu: Alkohol
Also Du darfst trinken, sobald Du 18 bist sogar uneingeschränkt. Aber lass das Auto stehen! 
 
  Efreet  
14.06.2007, 06:42 Uhr 
zu: Alkohol
Ich kann solche fragen schon verstehen. Wir wissen zwar alle, oder sollten es wissen, dass man mit Alkohol im Blut nicht an das Steuer eines Autos sitzen sollte. 
 
Wir haben nun Grillsaison, das sitze zumindest ich auch mal Sonntags Abends draussen und trinke Wein oder ein Bierchen. 
1 Promill hat man schnell intus, da muss man gar nicht so viel trinken. Wenn ich nun 8 Stunden später wieder aufstehen müsste und auf mein Auto angewiesen bin um zur arbeit zu kommen dann kann man verstehen wieso, so etwas gefragt wird. 
 
Da du aber erst 17 bist fällt dieser Punkt weg. Also lieber laufen. 
 
So mach ich das auch. Letztes Wochenende habe ich genau gewusst, dass ich mal wieder gerne etwas mehr trinken will, also habe ich einen kleinen Spaziergang von 5km gemacht und habe das Auto stehen lassen. So einfach ist das ;) 
 
  Lillie  
14.06.2007, 08:38 Uhr 
zu: Alkohol
naja, die Frage war, ob alkoholfreies Bier möglich sei! Das kannst Du bestimmt trinken - der Alkoholanteil ist so minimal, der ist sicherlich erst nach mehreren Gläsern überhaupt nachweisbar, daher unbedenklich. 
 
 
 
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte 
Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten? 
Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern 
Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen 
 
  
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte 
Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren? 
  
Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden 
Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben 
Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist 
 
  
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte 
Wie müssen Sie sich verhalten? 
  
Sofort bremsen und bremsbereit bleiben 
Einfach weiterfahren 
 
  
 
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