Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nikeman
01.10.2006, 15:18 Uhr

Bald Rollerführerschein ab 15?

Hey Leute. Ich weiß, dass man den Rollerführerschein erst ab 16 machen darf, aber ein Bekannter von mir hat mir erzählt, dass man ab 01.04.07 den Rollerführerschein (Klasse M) ab 15 machen darf. Ich wollte mich im Internet darüber informieren, doch ich habe keinerlei Infos gefunden. Jetz suche ich hier Rat. Der Rollerführerschein ab 15 würde sich bei mir besonders lohnen, da ich im März nächsten Jahres 15 werde. Danke schon mal im Vorraus für die Info.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Capt. Farrell
01.10.2006, 15:25 Uhr

zu: Bald Rollerführerschein ab 15?

Ich kenn mich da jetzt nicht aus, aber wenn man dazu nichts im Internet findet, wird's auch nicht so sein...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
01.10.2006, 16:26 Uhr

zu: Bald Rollerführerschein ab 15?

Stimmt nicht!

Ist und war nur ein dummes Gerücht! Klasse M ist weiterhin erst ab 16 machbar!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf einen Stau

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist Folge zu leisten