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Führerschein (D)
PCDC
08.09.2006, 18:52 Uhr
Begleitperson Führerschein mit 17
Hallo,
ich habe mal eine frag zum Führerschein mit 17. Darf eine Begleitperson, die nach dem bestätigtem Antrag 3 Punkte bekommen hat mit mir fahren???
Gruß
Patrick
Warnecke
08.09.2006, 19:40 Uhr
zu: Begleitperson Führerschein mit 17
Ich hab das mal für Dich kopiert....
Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« als Begleitperson mitgenommen werden.
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Begleitperson Führerschein mit 17
Ja, so ist das, wenn zwei zur gleichen Zeit sich mit einer Frage beschäftigen. Warnecke war nur etwas schneller. ;-)
http://www.intensivfahrschulen.de/17.htm
Das habe ich dazu gefunden. Eigentlich das, was mein Vorredner auch schon schrieb. Nur in etwas anderer Form.
PCDC
08.09.2006, 20:25 Uhr
zu: Begleitperson Führerschein mit 17
Das heißt also diese Person dürfte mit mir fahren. Und was wäre wenn eine Begleitperson die Fahrerlaubnis für einen Monat nicht hatte, darf man nach dem Monat wieder mit dieser fahren???
Gruß
Patrick
durbanZA
08.09.2006, 21:29 Uhr
zu: Begleitperson Führerschein mit 17
ich finde es immer etwas kritisch, von der 0,5 0/00- Grenze zu sprechen, ohne die eigentliche 0,3 0/00- Grenze zu erwähnen.
Warnecke, nur aus Interesse, woher hast Du das denn kopiert? Gilt das bundesweit? Denn die Regelungen zum begleitetem Fahren sind doch eigentlich Landessache, oder?
carhol
08.09.2006, 22:03 Uhr
zu: Begleitperson Führerschein mit 17
hallo durban,
kopiert hat er das von meiner hp (grins).
die ausgestaltung ist grundsätzlich ländersache, die haben sich aber auf einheitliche richtlinien geeinigt (siehe niedersachsen)und darum ist es mittlerweile bundesweit.
die 0,3 promille sind für den fahrer relevant, beim begleiter gelten 0,5.
wobei es dabei aber auch eine gewisse problematik gibt.
holger
Warnecke
08.09.2006, 23:18 Uhr
zu: Begleitperson Führerschein mit 17
@ Durban
Hier der Link von wo ich es kopiert habe.
Ansonsten stimme ich Holger zu.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrersche
in-mit-17.php
Gruß
durbanZA
09.09.2006, 12:48 Uhr
zu: Begleitperson Führerschein mit 17
Laut der Quelle muß in Bremen der Begleiter Erziehungsberechtigter sein. ISt das imemrnoch so? Ich war der festen Überzeugung, S-H würde das ebenso handhaben, wurde aber durch jene Verweise eines besseren belehrt.
viele Grüße
Durban
carhol
09.09.2006, 13:13 Uhr
zu: Begleitperson Führerschein mit 17
die seite von bremen muss veraltert sein. die links funzen nicht, ausser der nach niedersachsen. jüngstes datum was ich da gefunden habe, war aus 2005.
im link steht eben, das die bundeseinheitlichen regelungen ab 01.03.06 gültig sind weil ns vorher andere regelungen (erziehungsberechtigter vorgeschrieben, der braucht aber keinen führerschein haben!) hatte.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte
In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?
Nach links
Nach rechts
Geradeaus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern
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Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten
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