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Führerschein (D)
madsh33p
05.09.2006, 09:49 Uhr
Gültigkeit der Theorieprüfung...
Hallo,
ich habe im Oktober 2005 meine Theorieprüfung gemacht und bestanden, habe danach auch angefangen zu fahren, doch dann kamen persönliche Dinge, Abi und alles was man drumrum organisieren muss, dazwischen. Außerdem hab ich mich mit meinem Fahrlehrer nicht so gut verstanden, daher war auch die Motivation, mal anzurufen, um wieder anzufangen gleich Null.Daher hab ich die praktische Prüfung noch nicht gemacht. jetzt meine Frage, die Prüfung ist ja nur ein Jahr gültig, muss ich jetzt auch die Theoriestunden nochmal machen oder nur die Prüfung nochmal machen? kann mir da jemand weiterhelfen?
bibi73
05.09.2006, 16:41 Uhr
zu: Gültigkeit der Theorieprüfung...
ich meine gelesen zu haben das die 12 monate gültig ist, dann aber ran.
bibi
Stibo
05.09.2006, 18:59 Uhr
zu: Gültigkeit der Theorieprüfung...
Ja, die Theorieprüfung ist nur ein Jahr (also 12 Monate) gültig. Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob Oktober 2006 noch inklusive ist, oder Du nur noch bis zum 30.09.2006 Zeit hast.
Ps2spieler
05.09.2006, 22:30 Uhr
zu: Gültigkeit der Theorieprüfung...
Wie kannn man denn nur keine zeit für Füherschein haben wenn du 12 Monate unterbrechen kannst weil du in "wichtigeres zu tun hast " für so was muss man Zeit werden dann ist man mobiler brauchst immer jemand der dich fährt von A nach B das ist bei mir kaum vorstellbar da ich vom ländlichen Raum bin. Bei bestimmten Schichtne hätte ich keine möglichkeit in die Arbeit zb zu kommen mit den ÖVM. Einziger Nachteil du must abundzu auch fahren wenn man fort geht aber das macht mir nix aus. Dann drink ich halt nix. Bei mir ging letztens Auto kaputt waren nur 2 Tage aber ich stand auf den schlauch. Wenn du so wenig Zeit aufwendest für deinen Füherschein dann brauchst du keinen (ich nahm alle stunden die ich kriegen konnte auch wenn die noch so blöd waren sa 7:00 Uhr zb oder bei urlaub auch alle in der früh obwohl ich da eigentlich sonst immer ausschlafe) bei uns in der Rgion ist es so schwer Stunden zu bekommen (zb bei den meisten bei ein par Fahrschulen die extrem teuer sind da gings halt ein bischen besser) 1 Jahr kein Zeit wegen Abi und K13 Party oder was auch immer ist eine Faule ausrede finde ich du hast nur halbtagsschule dann villeicht 2 std hausaufgaben am tag 1 std lernen sind grad mal 7 std und ich arbeite 8 und habe füherschein nebenher gemacht( und brauchte 1 std in arbeit und 1 std wieder heim) mit den ÖVM Überstunden muss ich auch noch abundzu machen.
Ich würd mal sagen du lebst in einer zimlich großen Stadt weil sosnt könnte ich deine Einstellung nicht verstehen.
Aber ich würde dir raten falls du doch den FS unbedingt willst das durchzuziehen weil wenn du jeden monat eien Fahrstudne machst bringt das gar ncihts dann hast das gelernten schon längst wieder verlernt.
Sry wenn ich dich ein bischen zu hart kritisiert habe könnte es sein das es wirklich wichtige Gründe gab von denen ich nichts weiss
retter
05.09.2006, 22:42 Uhr
zu: Gültigkeit der Theorieprüfung...
Das versteh ich auch nich ich habe im Oktober mit der FS angefangen. Und war im Juni fertig komplett. Dazu mus ich sagen das ich 2 mal schwer Krank war und mich nicht Rühren konnte trozdem bin ich hingegangen und habe meinen lappen gemacht.
Ich sage Dir nur kom in die Socken ansonsten taugt die fraschule nichts. Und so wie ich weis mus du alle neu machen wen du keine verlängerung beantragst bei deinem FL.
madsh33p
07.09.2006, 14:15 Uhr
zu: Gültigkeit der Theorieprüfung...
nur so zur info, ich wohne genauso in einer sehr ländlichen gegend und mir war mein abi nun mal wichtiger als ein führerschein. tut mir leid aber ich habe mir prioritäten gesetzt und mich daran gehalten. außerdem stimmt das mit der halbtagsschule auch nicht, da ich morgens um 6:30 aus dem haus in die schule bin und um 17:20 wieder nach hause gekommen bin und mit einer stunde lernen ist es leider auch nicht getan gewesen.
so viel zu meiner rechtfertigung.
muss ich denn dann auch die ganzen theoriestunden wieder absitzen oder muss ich dann "nur" die prüfung nochmal machen? oder gibt es da eine andere Lösung? kann man das irgendwie verlängern? in absprache mit dem fahrlehrer vielleicht?
wäre nett, wenn ich antworten kriegen würde und nicht irgendwelche vorwürfe.
1. helfen die mir auch nicht weiter und
2. ist das meine sache und ich glaub ich hab mir da schon selbst genug davon gemacht.
carhol
07.09.2006, 15:42 Uhr
zu: Gültigkeit der Theorieprüfung...
deine alte fahrschule muss dir eine ausbildungsnachweis ausstellen. darin sind unter anderem die theo. stunden aufgelistet. grundsätzlich sind die 2 jahre gültig, bei deinem alten fl dürfte das kein prob werden, bei einer anderen fahrschule schon, weil der neue fl das nicht akzeptieren muss.
andere möglichkeit wäre, die ausbildungsbescheinigung vom sva zurück fordern. das geht aber erst.,wenn der tüv deinen antrag als "unerledigt" zum sva geschickt hat. ein neuer antrag wird nach einem jahr fällig, gerechnet ab der bestandenen theo.prüfung. die bescheinigung hat auch eine gültigkeit von 2 jahren, must du aber genau mit deinem neuen fl (sieht ja so aus als ob du wechseln willst) absprechen. die theo.prüfung musst du aber auf jedenfall machen, es sei den, du bestehst in den letzten wochen noch die prakt. prüfung.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte
An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?
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Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
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Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?
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