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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
27.05.2006, 00:20 Uhr

Darf er Klasse A trotzdem fahren?

Hi, also ich wollte mal was wissen und zwar hat mein Onkel nur Klasse B Führerschein gemacht, nun steht aber in seinem Führerschein noch zusätzlich Klasse A dabei also net A1 sondern richtiges motorrad, dabei hat er diese Klasse nicht gemacht, darf er dann trotzdem Motorrad fahren oder nicht? und kann man des nachweisen wenn er erwischt wird das er keine Klasse a normalerweise hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
27.05.2006, 08:19 Uhr

zu: Darf er Klasse A trotzdem fahren?

Wenn in seiner Fahrerlaubnis die Klasse A eingetragen ist, darf er auch fahren. Die Fahrerlaubnisbehörde könnte, wenn die Klasse versehentlich erteilt wurde, sie wieder entziehen; ein Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt aber nicht vor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
27.05.2006, 11:30 Uhr

zu: Darf er Klasse A trotzdem fahren?

früher beinhaltete der 2er und 3er Motorräder bis 250ccm (damalige Klasse 4). Deshalb hat er wahrscheinlich A bekommen, da man beim Tausch in einen EU-Führerschein das gleiche fahren darf wie vorher. Wahrscheinlich hat er beim A eine Einschränkung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
27.05.2006, 16:11 Uhr

zu: Darf er Klasse A trotzdem fahren?

Beim Umtausch eines derart alten Führerscheins (vor dem 1.12.54 erworben bzw. im Saarland vor dem 1.10.60) erhält man tatsächlich die komplette Klasse A ohne Einschränkungen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

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Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

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