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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mohawk
22.04.2006, 19:18 Uhr

Führerschein mit 17 - ab 18 mit alten Lappen fahren?

Guten abend zusammen.
Ich habe derzeit diesen rosa Führerscheinwisch für begleitendes Fahres mit 17. Werde am kommenden Freitag endlich 18 Jahre und möchte natürlich dann auch gerne alleine fahren.

Da die Ämter Freitags hier um 11.45 uhr zumachen und ich Schule habe, kann ich mir also das Abholen des richtigen Führerscheins abschminken, erst am Dienstag wäre das dann möglich (der Montag ist Feiertag). Habe darauf meinen Fahrlehrer gefragt ob ich mit dem jetzigen Führerschein nen paar Tage so fahren kann, er meinte nein. Habe darauf das zuständige Straßenverkehrsamt angerufen, dort sagte man mir das es möglich ist und kein Problem ist, den Führerschein sollte ich aber dann am Dienstag auch abholen.

Welche Aussage ist nun Korrekt? Möchte ja nicht das im Falle einer Straßenverkehrskontrolle o.ä. mir die Fahrerlaubnis schon wieder entzogen wird... und bis Dienstags warten ist ja auch nicht toll, kennt sicherlich jeder... endlich fahren :D

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22.04.2006, 19:45 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - ab 18 mit alten Lappen fahren?

ich nochmal :)
Habe bei euch gerade das gefunden: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrersche
in-mit-17.php


Aber was nun richtig? Das Straßenverkehrsamt müsste ja (eigendlich) es am besten wissen.

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23.04.2006, 03:15 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - ab 18 mit alten Lappen fahren?

wunderbar, danke für die beiden Links, so ist mein Geburtstag gerettet :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
23.04.2006, 11:06 Uhr

Fahrerlaubnis?

"Widerspruch !!
Dieser rosa Schein ist keine Fahrerlaubnis !!!"

Richtig, dieser Schein ist keine Fahrerlaubnisâ EURO”genauso wenig wie der normale Karten-Führerschein. Beides sind NUR eine URKUNDE über die erteilte Fahrerlaubnis.

Davon abgesehen entfällt für mohawk an seinem/ihrem 18. Geburtstag die Auflage, und er/sie darf unbegleitet fahren. Allerdings verfällt die rosa Prüfbescheinigung drei Monate später.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

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m

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