akalit
12.03.2006, 20:19 Uhr
Frage bezüglich Rechnung
Erstmal "hallo" an alle, bin neu hier :)
Ich haette da mal gerne eine Info: in einem Fragebogen ist eine Frage folgendermassen formuliert:
Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr PKW hat folgende Daten: - Leermasse 1.900kg; -zulässige Gesamtmasse 2.400kg; - zulässige Anhängelast 1.500 kg; Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen ?
a) 1.200 kg
b) 1.000kg
c) 1.900kg
Laut der Lösungsschablone ist die richtige Antwort b).
Nun meine Frage: Wie komme ich darauf? Mir ist bis jetzt keine Rechnung eingefallen, mit der ich die Antwort nachvollziehen koennte.
MfG,
Akalit
to
12.03.2006, 21:02 Uhr
zu: Frage bezüglich Rechnung
Die Klasse B ist die Fahrerlaubnis für
Kraftwagen bis 3500 kg zGM
und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser Fahrersitz.
Mitgeführt werden darf entweder
a) ein Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
oder
b) ein Anhänger, dessen zGM
1.) nicht grösser als die Leermasse des
ziehenden Fahrzeugs sein darf.
Hierbei darf jedoch
2.) die Summe aus zGM des ziehenden Fahrzeugs und der zGM des Anhängers 3500 kg nicht überschreiten.
Georg_g
13.03.2006, 12:42 Uhr
zu: Frage bezüglich Rechnung
Aber Holger! Die zulässige Anhängelast hat doch mit der erforderlichen Fahrerlaubnis nichts zu tun.
»die anhängelast darf 1500 kg nicht übersteigen deswegen nicht 1900kg.«
Das stimmt nicht. Auch an ein Fahrzeug mit einer zul. Anhängelast von 1500 kg darf ich einen Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von 1900 kg anhängen. Ich darf ihn in diesem Fall aber nur bis 1500 kg beladen.
Die zul. Anhängelast hat in den Testbögen mit der Beantwortung der Frage überhaupt nichts zu tun, sondern ist ein reines Ablenkungsmanöver.
akalit
14.03.2006, 11:57 Uhr
zu: Frage bezüglich Rechnung
najo auf jeden fall vielen dank fuer die antworten, endlich konnte ich die richtige lösung mal nachvollziehen... und theorie hab ich nu auch geschafft :)