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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern biker5588
07.12.2005, 18:33 Uhr

Führerschein ab 17!!!

hi leute!!
also da ich noch 17 bin und im januar meinen führerschein mache,wollte ich mal genau wissen was für "merkmale" die begleitperson dann haben muss??
wie ist das mit den 5 jahren führerschein gemeint?? mein dad hatte zum beispiel nen fahrverbot und hat jetzt nen neuen führerschein... ab wann zählen denn die 5 jahre...seit der ersterteilung???

Bitte um schnelle Antwort!!

MfG Romy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
07.12.2005, 18:41 Uhr

zu: Führerschein ab 17!!!

Ja, Ersterteilung einer immer noch gültigen Fahrerlaubnis zählt. Aber der Begleiter darf nicht mehr als 3 Punkte haben und Mindestalter 30 Jahre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern biker5588
07.12.2005, 18:46 Uhr

zu: Führerschein ab 17!!!

also... ist egal ob ihm der führerschein mal für ein jahr entzogen wurde oder nicht???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
07.12.2005, 19:17 Uhr

zu: Führerschein ab 17!!!

Bei einem Jahr war es kein Fahrverbot sondern eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperre für eine bestimmte Frist. Mußte er eine erneute Prüfung machen? Dann wird wahrscheinlich die Zeit von da an gerechnet werden.
Frag am besten mal bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt nach. Die müssen dir das genau sagen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern biker5588
07.12.2005, 19:53 Uhr

zu: Führerschein ab 17!!!

nein er musste keine neue prüfung machen... aber auf seiner neuen fahrerlaubnis steht das datum an dem er sie zurückbekommen hat und nicht das datum der ersterteilung!!!

MfG Romy

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B

Der Entgegenkommende muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken