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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sasa
17.10.2005, 23:23 Uhr

darf ich den führerschein machen?

hi leute!!

ich habe ein mächtig grosses problem und weiss gar nicht ob ich hier reinpasse. ich wohne nämlich in der schweiz und kann mir gut vorstellen, dass die gesetze nicht ganz gleich sind. ich dachte mir aber, da es kein forum auf einer .ch seite gibt, muss ich es halt hier versuchen.
ich bin(aus welchen blöden gründen auch immer) letzten samstag, eine kurze strecke von 50 meter mit dem auto meiner schwester gefahren, obwohl ich keinen führerschein habe. die polizei hat mich gesehn, da ich von einem parkplatz losgefahren bin. zudem war alkohol im spiel (vielleicht 1.11 promille oder so). ich weiss ich hätte das nie tun dürfen und bereue es schreklich. doch könnte mich jemand über die evt. folgen aufklären? dass es eine busse gibt, weiss ich bereits, doch was noch?? bitte helft mir, ich habe so eine schrekliche angst. vor allem vor haft!!!
und ich habe auch gehört, dass wenn man ohne führerschein rumfährt, einem verboten wird bis zum 22 lebensjahr den führerschein zu machen... bitte sagt dass das nicht wahr ist!!
ich hoffe auf sehr schnelle antworten... und danke schon im voraus für eure hilfe!!

lieber gruss
sasa

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17.10.2005, 23:40 Uhr

zu: darf ich den führerschein machen?

ja was wären die folgen in deutschland?? ich könnte so evt. ein bild bekommen...

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18.10.2005, 01:14 Uhr

zu: darf ich den führerschein machen?

also ich bin 18!! und schüler bin ich auch, dass heisst ich verdiene gar nichts!! und in welchen fällen käme gefängnis in frage?? ein freund sagte mir, nur wenn ich kein geld hätte, die busse zu bezahlen...?!

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18.10.2005, 12:14 Uhr

zu: darf ich den führerschein machen?

soll das heissen dass ich ins gefängnis muss??????? :( :( :( :(

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18.10.2005, 14:16 Uhr

zu: darf ich den führerschein machen?

da bin ich aber mehr oder weniger beruhigt... ich mein zahlen werde ich sicher können, aber die können mir doch nicht bis zu 20'000 aufbrummen. ich verdiene keinen heller!! das wäre dann schon arg daneben. wenn sie von 2 monatsgehältern ausgehen, brummen sie vielleicht 1'000 auf oder so... nicht?!

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18.10.2005, 16:18 Uhr

zu: darf ich den führerschein machen?

hmm danke erst mal für die antworten!! was habe ich mir dabei nur gedacht!! aber ich schildere mal die konkrete situation. ich steige ins auto (alkohl im spiel) fahre 15 meter bis auf die strasse, fahre rechts noch 10 meter, wende und fahre wieder zurück auf den parkplatz. das war schon alles!! natürlich, gefahren ist gefahren, aber zählt das nicht wieviel man gefahren ist? ich war ja nicht in der stadt um mir einen burger zu holen. und vorstrafen habe ich keine einzige, nicht mal verwarnungen!! daher verstehe ich deine frage nicht ganz...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
18.10.2005, 18:25 Uhr

zu: darf ich den führerschein machen?

denCK an deine rechtschreibung
-sry, konnts mir nicht verkneifen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

An der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie anhalten

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren