Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern metal-x
30.09.2005, 16:29 Uhr

Führerschein evtl ohne MPU ???

Hy,

erstmal hallo, bin nämlich neu hier
und hab gleich eine wichtige Frage !!!

es werden jetzt 9 Jahre das ich meinen Schein weg habe wegen damals Btmg-ich hätte ihn sofort wieder beantragen können, habe ich damals auch gemacht und beim ersten MPU-Test durchgefallen.
Danach hatte ich einfach keinen Bock mehr, aber jetzt brauch ich ihn fast wieder.
Hatte auch danach keinen Streß mehr mit den Bullen!!

Jetzt meine eigentliche Frage:

weiß von euch zufällig wer, ob es die 10 Jahres Regel(oder so) noch gibt?
- wo man nach 10 Jahren den Schein ohne MPU wieder machen kann!!

und

kann ich die MPU in Bayern evtl umgehen wenn ich einfach für 3 Monate nach Hamburg oder Berlin ziehe um meinen Schein wieder zu machen, weil da wird das ganze bestimmt nicht so eng gesehen wie in Bayern !!

schon mal riesen Dank im vorraus

Greetz

Stef

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2005, 17:39 Uhr

zu: Führerschein evtl ohne MPU ???

Die Regelungen für eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sind in ganz Deutschland einheitlich. Ein Umzug nach Hamburg oder Berlin würde da nichts bringen.

Die Tilgungsfrist für deinen Eintrag im VZR beträgt 10 Jahre. Etwas komplizierter ist die Frage, wann der Lauf dieser Frist beginnt. Nach einer Entziehung beginnt die Tilgungsfrist normalerweise erst 5 Jahre später, sodass der zugrundeliegende VZR-Eintrag erst nach 15 Jahren gelöscht wird. Du kannst natürlich nach Ablauf der 10 Jahre mal auf gut Glück einen Antrag stellen, dann wirst du ganz automatisch erfahren, ob die Behörde die Vorlage eines Gutachtens verlangt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Das Motorrad

Der rote Pkw

Ich selbst