DaRealAd
16.09.2005, 22:48 Uhr
zu: Lkw bis 3,5 to EG. im Führerschein Kl.3 vor 1.12.1954
»Darf ich jetzt LKW über 7,5 to Gesamtgewicht mit einem Eigengewicht von <= 3,5 to fahren oder nicht«
Nein. Du darfst nur Fahrzeuge bis 7,5 to zulässiger Gesamtmasse fahren. Die Leermasse spielt hierbei keine Rolle. Vor der Umschreibung auf einen EU-Führerschein bleibt auch die Beschränkung auf 3 Achsen im Zug bestehen (Doppelachse <1m zählt als eine). Für den Anhänger gibt es keine Gewichtsgrenze.
Die Regel dass du alle Fahrzeuge mit einer Leermasse < 3,5 t fahren darfst, wundert mich etwas, davon hab ich noch nie was gehört und auch die Umschreiberegeln der FeV lassen hierauf keinen Schluss zu.
Grundsätzlich darfst du aber bis zur Umschreibung alle Fahrzeuge fahren, die du vor Einführung des EU-Scheines fahren durftest.
Eine Ausnahme gibt es hier allerdings: Du du über 50 bist, darfst du sowieso nur noch bis 7,5 t fahren, auch wenn du die Klasse 2 hättest, wäre zum 50.Geburtstag eine ärztliche Untersuchung nötig gewesen und eine Umschreibung auf EU, damit die Fahrerlaubnis für schwerere Fahrzeuge gültig bleibt.
(Übrigens die Klasse 3 ausgestellt vor dem 1.12.54 berechtigt auch zum Fahren der Klasse A, also alle Motorräder)
Dreizack
17.09.2005, 01:14 Uhr
zu: Lkw bis 3,5 to EG. im Führerschein Kl.3 vor 1.12.1954
Bei FS Kl3 gilt:
Für den Anhänger gilt bei durchgehender Bremse das 1,5 fache Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges als Maximum bei einem dreiachsigen Zug, also max 18,75t.
Bei C1E darf der Zug mehr Achsen haben, aber die Gesamtmasse ist auf 12t beschränkt.