jolly
14.09.2005, 07:09 Uhr
Umschreibungs- und Ausstellungsdatum
Hallo,
Ich bin 1960 geboren und habe im März 1979 bei der Bundeswehr meinen Führerschein Klasse B gemacht. Über ein Jahr habe ich meinen privaten PKW mit dem Dienstführerschein gefahren, bis ich ihn am 25.5.1980 auf einen zivilen Führerschein umschreiben lies. Damals wusste ich noch nicht, dass der Stichtag 1.4.1980 irgendwann für mich relevant werden würde. In meinem Führerschein steht jetzt das Ausstellungsdatum 25. Mai 1980, obwohl ich die Fahrerlaubnis bereits 1979 besaß. Nach meinem Ausscheiden aus der Bundeswehr musste ich natürlich auch meinen Dienstführerschein, den ich inzwischen um die Klassen CE erweitert hatte, abgeben. Die CE-Erweiterung hatte ich zuvor ebenfalls als Klasse 2 in den zivilen Führerschein eintragen lassen.
Ich möchte Krafträder bis 125 ccm fahren, was mit meinem Führerschein möglich sein sollte. Im Falle einer Verkehrskontrolle würde ich jedoch in Erklärungsnot kommen, denn das Ausstellungsdatum meines Führerscheins liegt nach dem Stichtag. Ein befreundeter Polizist, als Polizeilehrer im Polizeirecht bewandert, sagte mir, das Ausstellungsdatum sei irrelevant, was zähle sei das Erteilungsdatum. Auf der Führerscheinstelle unseres Landratsamtes konnte man mir aber das tatsächliche Erteilungsdatum nicht nennen (oder war zu faul, in die Akte zu schauen). Deshalb habe ich folgende Fragen: Muss es im Landratsamt einen Aktenvermerk geben, aufgrund welcher Tatsache mit der Führerschein erteilt wurde Prüfung/Umschreibung? Würde die Polizei im Falle einer Verkehrskontrolle das tatsächliche Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis, nämlich März 1979 heraus bekommen? Was passiert bei einer Umschreibung meines grauen Lappens in den neuen EU-Führerschein? Ich möchte natürlich mein Recht, 125ccm-Krafträder zu fahren, dadurch nicht verwirken.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. Das Thema beschäftigt mich schon seit langem.
Georg_g
14.09.2005, 15:50 Uhr
zu: Umschreibungs- und Ausstellungsdatum
Ein befreundeter Polizist, als Polizeilehrer im Polizeirecht bewandert, sagte mir, das Ausstellungsdatum sei irrelevant, was zähle sei das Erteilungsdatum.
Das ist soweit korrekt, bezieht sich aber meines Erachtens eben auf das Erteilungsdatum der zivilen und nicht der BW-Fahrerlaubnis, das in deinem Fall identisch ist mit der Aushändigung des zivilen Führerscheins. Und das war am 25.05.1980, also nach dem Stichtag.
Ich möchte natürlich mein Recht, 125ccm-Krafträder zu fahren, dadurch nicht verwirken.
Ich bin der Ansicht, dass du dieses Recht schon vor mehr als 25 Jahren verwirkt hast, nämlich durch die verspätete Umschreibung und die damit verbundene verspätete Erteilung der zivilen Fahrerlaubnis Klasse 3.
Unterlagen über die Umschreibung müssten eigentlich immer noch auf der FS-Stelle vorhanden sein. Ich kann die eigentlich nur empfehlen, einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt mit der Sache zu beauftragen, wenn sich die FS-Stelle deiner Ansicht nicht anschließt. Ich persönlich sehe aber aus obigen Gründen keine so großen Erfolgsaussichten.