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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cooper
25.06.2005, 01:25 Uhr

Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Hallo,

würd gern wissen was passieren würde, wenn ich an meinem 18 geb. (1.7.) selber zur Tüv-Station fahren würde um mein schein abzuholen und von den leuten in grün angehalten werde....ist es dann fahren ohne fahrerlaubnis, oder kann man das damit vergleichen wie "hab den schein zu hause vergessen", denn bestanden hab ich ja schon und mit 18 darf ich ja dann eigentlich fahren...hmmm andererseits denke ich dass ich eben noch nicht fahren darf, da ich meine fahrerlaubnis noch nicht "abgeholt" bzw. mich "registriert" habe? Weiß einer rat?

danke im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
25.06.2005, 10:41 Uhr

zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Aber wenn er doch sagt "Hab den zu Hause vergessen, hab den heut morgen schon abgeholt" oder so ;-))

Dann gucken die Cops in den PC und sehen dass der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und lassen ihn wieder fahren.
Wobei man ja eigentlich nich lügen soll!!

Am Besten es fährt dich jemand hin, der seinen FS schon ausgehändigt bekommen hat, z.b. Mitschüler, Eltern, ältere Geschwister usw...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.06.2005, 15:01 Uhr

zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis?

@ Heuschrecke:
Beantworte Dir doch einfach folgende Frage:
"Bin ich im _Besitz_ einer gültigen Fahrerlaubnis?"


Beantworte die Frage doch erst mal selbst, dann wirst du sehen, dass die Antwort darauf sooooo einfach nun auch wieder nicht ist.

Im StVG ist geregelt, wann jemand eine Fahrerlaubnis bekommt, nämlich wenn der Bewerber:

- seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat
(trifft zu)
-das erforderliche Mindestalter erreicht hat
(trifft zu)
-zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
(trifft zu)
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist
(trifft zu)
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat
(trifft zu)
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht
(trifft zu)
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt
(trifft zu).

Wie man sieht, sind alle Voraussetzungen erfüllt. Und jetzt gibt es einen kleinen, aber entscheidenden Haken an der Sache, nämlich § 22 Abs. 4 FeV: "Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins ( ... ) erteilt."

Nur mit diesem einen Satz kann man erklären, warum cooper noch keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Aber welcher frischgebackene Autofahrer soll bitte diese Vorschrift kennen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cooper
25.06.2005, 15:33 Uhr

zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis?

hmm, ja das ist an dem tag schlecht, dass den schein jemand aus meiner familie abholt, da die tüv-station am fr. nur bis 13 uhr geöffnet hat und da keiner zeit hat....ohne auto könnte ich den lappen auch schlecht abholen, da der nächste tüv in der nachbarstadt ist, die rund 20km entfernt ist.....naja, vlt. fahr ich ja mit der bahn :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
25.06.2005, 15:50 Uhr

zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis?

TÜV??

Die Führerscheine werden doch im Kreishaus abgeholt bei der Führerscheinstelle.....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cooper
25.06.2005, 15:55 Uhr

zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis?

@Security_neu

bei mir auf der bescheinigung, die ich nach der prüfung erhalten habe, ist folgendes angekreuzt:

Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt:

durch die TÜV NORD STRASSENVERKEHR GmbH & Co. KG -Region/TÜV-Station Kirchlengern

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