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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klausie
30.05.2005, 15:41 Uhr

MPU immer noch machen ?

Moin, Ich hatte vor Jahren mal meine Fleppen gemacht (Auto/ Motorad),
So aber durch damaliegen Jugendlichen leichtsinn ( Alkohol 2,39 Promille) diesen abgebenmüssen .
Dieses liegt aber schon 11-12 Jahre zurück und wie ich gehört haben von einen Nachtbar meiner Verwanten, hatte dieser auch damals seine abgeben müssen wegen Suff und dieser hat nach 10 Jahren jetz seinen Führerschein gemacht ohne MPU. Laut seiner aussage soll das mit dem MPU nach 10 Jahren verfallen .

Nun meine Frage ob dieses stimmt ????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klausie
30.05.2005, 15:58 Uhr

zu: MPU immer noch machen ?

So hab gerade mal Führerscheinstelle angerufen und die sagten das , das mit der MPU erst nach 15 Jahren verfällt    und das mit dem Führerschein im Ausland machen und in DE wieder überscheiben soll auch nicht so richtig funtzen !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern timmi
20.06.2005, 14:42 Uhr

MPU oder nicht

Wenn Du glaubst, Du hättest ein Problem mit der MPU, dann solltest Du die Finger von dieser Übung nehmen. Das ist nämlich sehr teuer. Die MPU wird vergoldet.

Timmi

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden