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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Eierkopf
19.05.2005, 13:47 Uhr

50ccm Roller mit Führerscheinklasse A

Hallo!

Ich habe Klasse A und einen 50ccm Roller zuhause stehen ( eingetragene Höchstgeschwindigkeit 45 km/h)
Aber der Italiener läuft ja üblicherweise wesentlich schneller... ( Er wurde nicht aufgemotzt!!!)

Was ist jetzt wenn man mich mit über 45 km/h erwischt?? Es ist ja dann kein fahren ohne Führerschein...
Kennt sich da jemand aus??

Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
19.05.2005, 15:31 Uhr

zu: 50ccm Roller mit Führerscheinklasse A

deine ABE ist dann erloschen und du musst mit konsequenzen rechnen....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.05.2005, 15:53 Uhr

zu: 50ccm Roller mit Führerscheinklasse A

Wenn nichts verändert wurde und das Ding nur ein paar km/h schneller läuft (der Tacho geht ja sowieso nicht exakt), hast du nichts zu befürchten.

Wenn der Roller deutlich schneller ist, dann wäre es für dich zwar kein Fahren ohne FE, aber immernoch eine erloschene BE und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Eierkopf
19.05.2005, 21:23 Uhr

zu: 50ccm Roller mit Führerscheinklasse A

Alles klar,... das hab ich mir schon gedacht!

Danke!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der rote Pkw

Der gelbe Pkw

Beide Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind