Petra
02.05.2005, 09:14 Uhr
Klasse A1 auch für 16jährige in den NL?
Mein 16jähriger Sohn hat seit 3 Wochen den FS A1. Durchaus verlässlichen Quellen zu folge, ist das EU-Führerscheinrecht bei Minderjährigen von den Entscheidungen der jeweiligen Staaten abhängig. So verbietet z.B. Österreich minderjährigen mit entspr. FS und gedrosselten Maschinen das Befahren der österreichischen Straße. Klartext: Ab Grenze wird geschoben.
Jetzt hörte ich, dass es die Niederländer auch so handhaben würden. Kennt sich da jemand aus?
Bitte keine liebgemeinten Tipps wie: Lass dich nicht erwischen!
Danke für eure Antwort.
kay
10.12.2005, 14:37 Uhr
zu: Klasse A1 auch für 16jährige in den NL?
A1 Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und nicht mehr als 11kw/15 PS. Wenn unter 18 Jahren: Drosselung des Fahrzeugs auf 80 km/h notwendig.
In Belgien, Niederlande und Österreich erst ab 18 Jahren anerkannt, auch bei Transitfahrten.