claude
06.04.2005, 12:51 Uhr
claude
hey,
Ich bin Luxemburger, und wohne jetzt jedoch in deutschland, und sowei ich weiss darf ich bereits jetzt mit 15 einen normalen m. klassen schein machen (ohne 25 kmh zu fahren) da ich nach luxemburg zur schule gehe und mir nicht ausreichende busverbindungen zur verfügung stehen. wollt mal fragen ob das stimmt
danke
Georg_g
06.04.2005, 16:00 Uhr
zu: claude
Nö, stimmt nicht. Das Mindestalter für Klasse M ist in Deutschland immer noch 16 Jahre.
jon
06.04.2005, 16:59 Uhr
zu: claude
wie beim Auto-Führerschein gibt's anscheinend auch hier Sonderregelungen.
Faz3R
06.04.2005, 23:16 Uhr
zu: claude
er meint die mofaprüfbescheinigung und die kann mit 15 machen. dann halt natürlich nur max.50ccm und 25kmh
DaRealAd
07.04.2005, 02:00 Uhr
zu: claude
Wenn du mit schon 15 den M Führerschein machen willst, benötigst du eine Ausnahmegenehmigung von der Führerscheinstelle. Diese entscheidet, ob es wirklich nötig ist, den Führerschein zu machen, oder ob andere Lösungen zumutbar sind. Die Voraussetzungen für Sondergenehmigungen sind relativ streng.
claude
07.04.2005, 10:14 Uhr
zu: claude
ja wird schon klappen ,muss schliesslich ins Ausland in die Schule. Aber ist m schein auch im Ausland gültig
DaRealAd
07.04.2005, 18:29 Uhr
zu: claude
Die Klasse M selber ist auf jeden Fall im Ausland gültig. Bei einer vorzeitig erteilten Fahrerlaubnis wird normalerweise die Fahrstrecke eingegrenzt, d.h. du darfst mit dem Führerschein nur zwischen daheim und der Schule fahren. Wenn dir die Ausnahmegenehmigung erteilt wird, dann darfst du damit auch ins Ausland.