Georg_g
21.02.2005, 15:35 Uhr
zu: MPU
Meinst du jetzt die behördliche Anordnung, ein Gutachten beizubringen oder meinst du das Gutachten selbst? Wenn ein positives Gutachen vorliegt, dann ist es eigentlich unbegrenzt gültig. Das heißt natürlich nicht, dass ich ein Uralt-Gutachten hervorkramen kann, wenn ich seitdem schon wieder wegen Alkohol oder anderer Dinge auffällig geworden bin. Vielleicht kannst du deine Frage mal etwas präzisieren.
Urmel
21.02.2005, 15:39 Uhr
zu: MPU
Hallo Georg_g !
Habe vor ca 10 Jahren eine MPU gemacht und bestanden,danach Führerschein angefangen und nicht fertig gemacht.
Wollte meinen Führerschein jetzt nochmals machen.
Georg_g
21.02.2005, 15:55 Uhr
zu: MPU
In diesem Fall würde ich eine Fahrschule aufsuchen und erst mal "ganz normal", d.h. ohne jeden Hinweis auf die damalige MPU einen Antrag stellen. Aufgrund der langen Zeitspanne kann es sein, dass die damaligen Vorfälle nicht mehr bei der Führerscheinstelle gespeichert sind. Falls wider Erwarten die Behörde dennoch eine MPU verlangt, dann müsste es meines Erachtens ausreichen, das alte Gutachten vorzulegen.