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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Olli50
19.01.2005, 13:10 Uhr

LKW ab 50

Ich bin im September 50 geworden und habe noch den alten Führeschein der Klasse 2

nun habe ich gelesen das der nicht mit gilt

ist das richtig ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.01.2005, 14:46 Uhr

zu: LKW ab 50

Zumindest teilweise richtig. Seit deinem 50. Geburtstag darfst du keine Fahrzeuge der Klassen C/CE mehr fahren (also mehr als 7,5 t). Um die Fahrerlaubnis zu verlängern benötigst du ein allgemein-medizinisches und ein augenärzliches Gutachten. Dann kannst du bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein für die nächsten 5 Jahre beantragen, danach werden wieder neue Gutachten fällig.
Zur Beantragung hast du jetzt 2 Jahre Zeit, danach müsstest du die Prüfungen wiederholen um die FE zurückzubekommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie lassen sich mit weniger Kraftstoff mehr Kilometer fahren?

So beschleunigen, dass rasch der höchstmögliche Gang erreicht wird

Vorausschauend fahren, um häufiges Beschleunigen und Bremsen zu vermeiden

Alle Gänge voll ausfahren