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14.05.2018, 14:02 Uhr

Unfall mit Bus 30.01

Hallo Zusammen ,

im Januar hatte ich in einer engen Kurve ( für Busse nur 30 km/h erlaubt)
mit Richtungspfeilen auf der Seite des Busses einen kleinen Unfall ( Schrammen beim Bus ( hinterer Teil) , Spiegelglas Gelenk kaputt bei mir.

Ich hab angegeben das ich die Schuld nicht bei mir sehe.
Auf die Polizei wurde verzichtet ,da die erst 2 Std.später gekommen wären naja ...

Ich habe dann fleißig die Schadensmeldungen ausgefüllt einmal für meine Versicherung und einmal für das Busunternehmen ( beide mit der Aussage das ich die Schuld nicht bei mir sehe) und nun ist Still ruht der See.

Kann das sein das das immer noch bearbeitet wird?
Meine Versicherung hat auf jeden Fall den gleichen Betrag wie immer bei mir abgebucht.

LG und Danke, hab da noch keine Erfahrung wie lange sowas bearbeitet wird :)


Lg Juji

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken