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28.09.2015, 13:17 Uhr

Kosten für praktische Prüfung

Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass benötige ich dringend (Rechnung fällig) Eure Hilfe und bedanke mich schon im voraus recht herzlich für eine kompetente Antwort!
Ich bin derzeit am hin- und herdiskutieren mit der Fahrschule wegen den Kosten für die praktische Prüfung. Meine beiden Söhne haben den A2-Führerschein gemacht (hatten beide vorher den A1 seit 2 Jahren). Im Ausbildungsvertrag steht, dass die praktische Prüfung 99,-- EUR kostet. Die Kosten für den TÜV (zahlt der damit eigentlich den Fahrlehrer?) haben sie selbst in bar beim TÜV extra bezahlt (75,-- EUR). Nun berechnet die Fahrschule aber zusätzlich zu den 99,-- EUR noch eine 5. Fahrstunde für die Prüfungsfahrt. Angeblich sind die 99,-- EUR nur für Verwaltung, Anmeldung und die Prüfungsfahrt ist extra zu bezahlen (49,-- EUR). Da dies nirgendwo im Ausbildungsvertrag aufgeführt ist und ich mal gelesen habe, dass sie das gar nicht dürfen, weiß ich nun nicht, ob ich das bezahlen soll oder nicht, denn für mich ist das sehr viel Geld und wenn unberechtigt, möchte ich das natürlich nicht zahlen. Die Prüfungsfahrt für insgesamt knapp 150,-- EUR finde ich einfach sehr heftig. Was meint ihr? Bitte nur antworten, wenn ihr es sicher wisst, denn es geht ja hier darum, dass ich auch im Recht bin, wenn ich nicht zahle. Wenn die das dürfen, zahle ich natürlich. Vielen Dank! LG H.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
30.09.2015, 14:45 Uhr

zu: Kosten für praktische Prüfung

Hier mal meine persönliche Rechtsauffassung:
Wenn im Fahrausbildungs-Vertrag steht, dass die Prüfung mit 99 Euro für die FAHRSCHULE in Rechnung gestellt wird, hat dies nichts mit den TÜV Prüfungsgebühren zu tun und sind selbstverständlich entsprechend zu leisten.

Die Prüfungsgebühren des TÜV oder der Dekra sind extern zu zahlende Leistungen. Hiervon wird natürlich kein Fahrlehrer entlohnt.

Die 99 Euro für die Fahrschule beinhalten ja nicht nur eine Prüfungsfahrt, sondern meist auch noch eine Übungsfahrt (weitläufig der Hinweg). Außerdem muss die gesamte Zeit über der Fahrlehrer anwesend und ein externes Auto verfügbar sein. Eigentlich ein schlechter Stundenlohn für den Unternehmer.
Eine Waschmaschinen- oder Fahrzeugreparatur (zB) von dieser Dauer wären sehr viel teurer.

Ich finde es nur gerecht und würde das auch zahlen. Eine Auseinandersetzung hierüber würde m. E. auch das Klima für den Prüfling verderben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch abgefahrene Reifen

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B

Das Motorrad

Keiner

Ich selbst