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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern leo520
03.05.2015, 14:30 Uhr

Fahrprüfung nicht bestanden...

hallo zusammen,
Ich wollte euch mal fragen ob ihr das ok findet..
Eine Bekannte von mir ist in der Fahrprüfung durchgefallen,
zum Zeitpunkt der Prüfung musste sie ein ganz anderes Auto fahren
als das was sie vorher immer in den Fahrstunden fuhr...
Was meint ihr dazu? Finde ich zwar nicht in Ordnung!

Leo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
04.05.2015, 05:07 Uhr

zu: Fahrprüfung nicht bestanden...

Das ist vielleicht ärgerlich, aber nicht ganz so ungewöhnlich. Deine Bekannte wird ja, denke ich, wegen Fahrfehlern die pP nicht bestanden haben und nicht wegen Fehl- oder Falschbedienung des Fahrzeugs, oder?
Sicher "fährt" sich jedes Auto anders und gearde als ungeübter Anfänger verursacht das Unsicherheiten. Aber Fakt ist, das mit einem anderen fahrzeug alle gelernten Verkehrsregeln unverändert gelten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
04.05.2015, 20:57 Uhr

zu: Fahrprüfung nicht bestanden...

Und nach der Prüfung fährt deine Bekannte auch weiterhin nur mit dem Fahrschulauto, weil sie nur damit zurecht kommt?

Also natürlich ist es blöd in der Prüfung mit einem anderen Auto zu fahren...aber letztlich kanns nicht nur daran gelegen haben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung