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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Framivo
15.12.2014, 16:16 Uhr

Fahrradfahren mit Alkohol

Mal eine ganz theoretische frage. Nicht, dass ich vorhabe das zu machen. aber was wäre wenn ich von einer party auf der ich alkohol getrunken habe mit dem fahrrad nach hause fahre und mich die polizei anhält. solange ich nicht mehr als 1,6 promille habe passiert mir dann doch nichts oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Melly
15.12.2014, 18:53 Uhr

zu: Fahrradfahren mit Alkohol

Es kann zu einer Anzeige kommen, welcher ganz sicher fallen gelassen wird. Zumindest laut dieses Geldbußkatalog Seite https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Ich könnte schwören, früher waren die Strafen etwas härter.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird