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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ubben
14.10.2014, 17:41 Uhr

Anordnung zum Aufbauseminar Rechtens mit Falschen Daten?

Hallo zusammen, das Thema gab es zwar schon oft, aber ich habe da eine kleine Frage zu was ich so noch nicht finden konnte.
Zur Sache.
Meiner Freundin ist am 28.03.14 über eine Rote Ampel gefahren und hat einen Bescheid bekommen. Derzeit hat sie noch 3 Monate Probezeit.
Ich habe gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben weil sie meinte es wäre nur eine Notbremsung möglich gewesen.
Es kamm dann am 19.05.14 der Bußgeldbescheid in Höhe von 118,50€ und 1 Punkt. Begründung:
vorwerfbarer Rotlichtverstoss von 0,58 Sekunden an der Haltelinie.
Also haben wir das ganze Bezahlt.
Heute 14.10.2014 kam das Schreiben Anhörung vor Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Soweit ist klar das Schreiben kommt immer Später.
Aber jetzt das große Fragezeichen.
Die Tat war am 28.03.2014 mit Bußgeldbescheid vom 19.05.2014.
Laut Schreiben von heute zur Teilnahme des Aufbauseminar war die Tat am 28.02.2013, was nicht richtig ist.
Jetzt meine Frage: ich meine mal gehört zu haben das wenn die Daten in diesem Fall das Datum nicht koregt sind, das die Aufforderung hinfällig ist und nicht neu Angeordnet werden darf.
Sehe ich das richtig?
Oder gib es da noch ein Grund des Falschen Datums aus der Nummer raus zukommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern juice20
21.10.2014, 12:30 Uhr

zu: Anordnung zum Aufbauseminar Rechtens mit Falschen Daten?

frag doch mal im Rathaus nach!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
13.11.2014, 12:10 Uhr

zu: Anordnung zum Aufbauseminar Rechtens mit Falschen Daten?

Den Bußgeldbescheid hat deine Freundin doch aber unterschrieben und bezahlt, wenn ichs richtig verstehe. Damit hat sie doch das Vergehen anerkannt und sich mit den Folgen die auf sie zukommen quasi einverstanden gezeigt. Um das Aufbauseminar kommt sie also nicht rum. auch nicht, wenn da jetzt Februar und nicht März steht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

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Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken