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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Magh
22.06.2014, 10:01 Uhr

Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen

Hallo Leute,

ich bin jetzt 20 Monate in der Probezeit ohne Auffälligkeiten gefahren.
Als ich vor ein paar Tagen jedoch außerorts unterwegs war passierte mir folgendes Missgeschick:
Nachdem die ´80er´Begrenzung aufgehoben wurde, fuhren alle Fahrzeuge in der Kolonne etwas schneller, aber alle im selben Abstand. Als es dann zu einer Kreuzung mit einer Ampel ging habe ich die ´60er´Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und wurde dann ca. mit 30 km/h zu viel (am Navi abgelesen) geblitzt. Das Übersehen sollte jetzt keine Entschuldigung sein und ich weiß, dass ich mich falsch verhalten hab. Das Bußgeld wird über 40 Euro ausfallen (ich glaube beim Navi braucht man heutzutage keine Toleranz mehr abziehen), zusätzlich ein Punkt, und somit muss ich zum Aufbauseminar.

Meine Frage lautet jetzt:
Kann ich das Aufbauseminar durch Einspruch/Widerspruch umgehen?

Wenn es sein muss zahle ich die 200- 300 Euro :/ , aber ich habe momentan einfach keine Zeit an einem Seminar teilzunehmen. Ich bitte um Hilfe :)

PS.: Sätze wie "das passiert Dir recht" oder "Selbst Schuld" helfen mir nicht weiter

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.06.2014, 20:25 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen

Mit deinen abgelesenen ca. 30 km/h befindest du dich in einem wichtigen Grenzbereich.
Um dir antworten zu können ist es wichtig zu wissen:
War dein Geschwindigkeitsverstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften?

Bis 30 km/h igO = 100€ 1 Punkt
ab 31 km/h igO = 160€ 1-2(?) Punkte 1 Monat Fahrverbot

Bis 30 km/h agO = 80 € 1 Punkt
ab 31 km/h agO = 120€ 1 Punkt

Zu allen Euro-Beträgen gesellen sich jeweils 23,50€ für Verwaltung und Porto.

Der nächste Verstoß, binnen des nächsten Jahres ähnlicher Güteklasse, wird erheblich teurer und unangehmer.

Das Aufbauseminar kannst du durch NICHTS umgehen.
Mit den richtigen Argumenten aber vll. als Einzelseminar absolvieren.
Das gäbe dir die Möglichkeit, die Termine passend für dich mit dem FL abzustimmen.
Allerdings ist es wie immer im Leben: Sonderbehandlungen kosten mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
22.10.2014, 16:41 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen

Genau so ist es. An dem Aufbauseminar wirst du leider teilnehmen müssen, da du noch in der Probezeit bist. Wenn du nicht daran teilnimmst, wirst du deinen Führerschein abgeben müssen.
Ob du Widerspruch einlegen kannst und ob das sinnvoll ist, solltest du nochmal mit einem Anwalt klären. Gibt ja mittlerweile auch welche, die eine kostenlose Erstberatung anbieten. Meiner Meinung nach wirst du aber mit dem Widerspruch wohl eher keinen Erfolg haben, da die Situation eindeutig war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Antonia
24.10.2014, 11:33 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen

Und hast du es mit einem Widerspruch probiert, oder bist du zum Aufbauseminar gegangen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das mit dem Seminar zumindest zeitlich nicht anders takten konnte. Das fände ich jetzt auch nicht so legitim.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Ãœber Schachtdeckeln

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B

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Ich fahre vor dem Bus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

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Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben