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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
24.06.2013, 12:37 Uhr

Erneuter A-Verstoß in verlängerter Probezeit - Folgen?

Hallo zusammen!
Ich habe mich vor einigen Tagen dummerweise provozieren lassen... ich fuhr bereits vor Ortsausgang hinter einem Herren der mit nur 30km/h fuhr bei erlaubten 50.... auch nach dem Ortsschild blieb seine Geschwindigkeit unverändert...aus dem Grund scherte ich nach links auf die Gegenspur (trotz Überholverbot - es war aber übersichtlich und frei) und gab Gas... dann gab der im Passat leider auch Gas und dumm wie ich bin hab ich noch mehr Gas gegeben und mich dann vor ihn gesetzt mit 160km/h am Tacho als ich geblitzt wurde...

Ich hatte bereits vor ca 1 Jahr eine Nachschulung... jetzt ist die Frage was da auch mich zukommt...

Ich habe auf der Autobahn meinen Kollegen per App und GPS nachmessen lassen... ich nehme an da die Blitzer bereits schon vorher Messen bevor es blitzt das ich mit ca 150km/h Tacho gemessen werde.... das sind lt. App am Handy 140km/h gewesen und laut Boardcomputer waren es 143km/h... noch die Tolleranz vom Blitzer selbst abgezogen wäre ich bei ca. 139km/h im besten Fall...also 59 zuviel...


Außerdem herrschte Überholverbot... es Blitze aber als ich schon wieder auf meiner Spur war... aber in Tateinheit dürfte ja nur der schwerwiegendere Geschwindigkeitsverstoß geahndet werden, oder?

Der damalige Verstoß (2 Jahre her!) war 21km/h innerorts...gemessen mit einem ProVida Fahrzeug.
Muss ich da jetzt zur MPU?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
24.06.2013, 19:02 Uhr

zu: Erneuter A-Verstoß in verlängerter Probezeit - Folgen?

Wenn Du so extrem leicht zu "provozieren" bist und dann noch alleine entscheidest, ob eine Straße zum Überholen geeignet ist, wäre ich augesprochen für eine Feststellung Deiner Eignung für den Straßenverkehr mit einer MPU!

Ob Du nun tatsächlich dahin musst, weiß ich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
24.06.2013, 19:16 Uhr

zu: Erneuter A-Verstoß in verlängerter Probezeit - Folgen?

» Muss ich da jetzt zur MPU?«

Nein.

Schaue dir einmal diese Grafik an:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probeze
itgrafik.php


Du bist nuin bei Punkt 2 (rot gedruckt).
Das bedeutet, du bekommst die "Einladung" zur verkehrspsychologischen Beratung.
Natürlich ist die nicht kostenfrei, aber durch die Teilnahme reduzierst du deinen Punktestand in Flensburg um 2. Die könnten vll. mal wichtig werden.
Anders herum: Wenn du ab jetzt ein Braver bist, bringt es dir nichts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
24.06.2013, 20:13 Uhr

zu: Erneuter A-Verstoß in verlängerter Probezeit - Folgen?

Ich hoffe da kommt wirklich keine MPU... mein Anwalt bei dem ich heute war meinte es könnte zwar rein von Gesetzeswegen so sein aber ihm ist kein Fall bekannt wie meiner wo es zu einer MPU gekommen wäre.

Ich habe mich viele Gedanken gemacht... und ich werde auch an der Verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen... dafür geht das Urlaubsgeld drauf aber ich denke dort ist es gut angelegt.

Ich hoffe nur es kommt dann wirklich keine MPU. :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lofter
26.06.2013, 09:24 Uhr

zu: Erneuter A-Verstoß in verlängerter Probezeit - Folgen?

gute idee da mitzumachen. zeigt guten willen. und lernen kann man ja immer was. damit das nicht so schnell wieder vorkommt. und urlaub auf balkonien is doch auch ned so schlimm :D ich hoff jedenfalls für dich das da keine MPU kommt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
26.06.2013, 15:35 Uhr

zu: Erneuter A-Verstoß in verlängerter Probezeit - Folgen?

Dankeschön!
Ich habe gestern mal bei der Führerscheinstelle angerufen.
Der Herr dort am Telefon klang sehr nett... vermute da sitzt ein ruhiger älterer Herr.

Auf jeden Fall habe ich ihm die Situation geschildert... allerdings habe ich nichts von dem Überholen erwähnt... er meinte in der Regel gibt es dann nur die Empfehlung für die Beratung. 100% kann er es aber erst sagen wenn was schwarz auf weiss ist.

Jetzt warte ich mal ab wenn der Anhörungsbogen kommt (an meinen Vater) was genau vorgeworfen wird.
Ich denke wenn es "nur" die Geschwindigkeitsübertretung ist werd ich wohl mit ein paar Monaten zu-Fuß und jeder Menge Geld und einer allerletzten Chance davon kommen.

Die Sache hat mich aber so oder so wirklich zum umdenken gebracht... es hätte vieles passieren können dabei... und ich hatte nur Glück... ich Zukunft lasse ich mich nicht mehr provozieren und lege eine defensive Fahrweise an den Tag.

An der Beratung werde ich aber dennoch teilnehmen das ich mich selbst bei einer starken Provokation beherrschen kann.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen