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Shayariel87
19.06.2013, 14:18 Uhr
Haftung bei Unfällen während der Fahrprüfung
Hallo,
ich hatte gestern meine Fahrprüfung. Und bin versehentlich mit den hinteren linken Reifen über einen Bordstein gefahren. Hat kurz gehuckelt. Fahrleherin hat nicht eingegriffen(die hat sich eh nur mit dem Prüfer unterhalten)mich nur dumm angeguckt. Das Auto hat nun kleine Kratzer an den Felgen abbekommen. An den anderen waren schon viele.
Nun sagt die Fahrschule, das die Versichung der Fahrschule nur für Übungstd. haftet und Prüfung zählt nicht dazu. Nun soll MEINE Haftpflichtversicherung das übernehmen.
Das seh ich aber nicht ein, da die Prüfung doch noch zur Ausbildung zählt.
Das hat ein Anwalt auch gesagt, bei dem ich heute war.
Aber die Fahrschule sieht sich im Recht. Was soll ich tun?
Das dumme, das ich die Prüfung nicht bestanden habe und noch weiter üben muss.
Peg
19.06.2013, 19:45 Uhr
zu: Haftung bei Unfällen während der Fahrprüfung
Ich zitiere mal aus http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/wer-zah
lt-eigentlich-bei-verkehrsunfallen-von-fahrschuler
n-27159/ :
» Ob der Fahrschüler den Schaden regulieren muss, hängt davon ab wie hoch der Grad seines Verschuldens anzusehen ist. Hat er den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, indem er sich klaren Anweisungen des Fahrlehrers widersetzt hat und hätte erkennen müssen, dass das Verhalten zum Unfall führen kann oder hat er den Schaden gar absichtlich verursacht, wird er den am Fahrschulwagen auch ersetzen müssen. In allen anderen Fällen ist von einer (Mit-)Haftung des Fahrlehrers auszugehen.«
Nun würde ich denken, dass gerade bei einer Prüfungsfahrt niemand auf die Idee kommt sich fahrlässig, gar grob fahrlässig (oder bewusst schädigend!) zu handeln.
Man fährt so gut, wie man es kann -oder es unter Prüfungsdruck möglich ist.
Schließlich will man ja das ersehnte Kärtchen.
Mit der Meldung bei der Privathaftpflichtversicherung wäre ich vorsichtig:
Zum einen könnte sie zwar dem FL klarzumachen versuchen, dass du nicht haftbar gemacht werden kannst. Schließlich fuhrst du zwar nicht mehr in der Ausbildung, ABER in der Prüfung.
Wenn der FL nicht verantwortlich wäre(!) und zum Eingreifen da, würde sich jeder Prüfling dem Vorwurf der Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" verantworten müssen.
Zum anderen könnte sich die Versicherung auf die Benzinklausel berufen. Dann müsste sie eh nicht zahlen, aber deine Meldung könnte als "Schuldeingeständnis" gesehen werden.
Zur Benzinklausel: http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/
versicherungsbedingungen-wann-die-benzinklausel-gr
eift-und-wann-nicht/6573498.html
Mein Rat an dich:
Wende dich an: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?
Dort springen genügend Auskenner (Anwälte, FLs, Polizisten und auch Versicherungsmenschen) herum, die dir gerne, schnell und kompeten Auskunft geben.
Lofter
20.06.2013, 11:36 Uhr
zu: Haftung bei Unfällen während der Fahrprüfung
oh man ey, das echt blöd gelaufen. aber passiert halt. und man macht doch fahrstunden und die prüfung weil ma noch nicht alles kann. fahrlässig is doch quatsch alter. wolltest doch bestehen und deswegen keinen mist bauen. wie teuer wird sowas denn für die versicherung??? sind doch "nur" die felgen, oder? vielleicht lieber selber zahlen und dafür es sich nihct mit der fahrschule verbocken. da ist die der lappen dann doch wichtiger denk ich ma.
viel glück jedenfalls.
Peg
20.06.2013, 12:15 Uhr
zu: Haftung bei Unfällen während der Fahrprüfung
Was mich ja wundert:
»Das Auto hat nun kleine Kratzer an den Felgen abbekommen. An den anderen waren schon viele.
Nun sagt die Fahrschule, das die Versichung der Fahrschule nur für Ãœbungstd. haftet und Prüfung zählt nicht dazu. «
Es scheint fast, als wartete die FS darauf, dass ein Prüfling "mackt".
Die anderen Macken scheinen sie ja nicht zu stören, sonst hätten sie sie längst der Verischerung melden und die Reparatur in Auftrag geben können.
Ich hätte mich längst im oben empfohlenen Forum gemeldet, um entsprechende §§ zu erhalten, die die Forderung der FS entweder entkräften, oder unterstützen würden.
Ggf würde ich eher die Fahrschule wechseln (wahrscheinlich wird eh nur ein Bruchteil der Anmeldegebühr verlangt, da diese ja auch die kompl. theo. Ausbildung beinhaltet), als mich als eierlegende Wollmilchsau benutzen zu lassen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich zu verhalten?
Beide Radfahrer durchfahren lassen
Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen
Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte
Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?
Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen
Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen
Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen
Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
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