Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aaalexxx
10.01.2013, 19:42 Uhr

Großes Problem :(

Ich habe heute Post bekommen..
Darin steht dass ich in einer 10er Zone mit Abzug der 3 km/h Toleranz 29km/h
Zu schnell gefahren bin..
Und jeder sagt was anderes..

Die einen mein Schein ist ganz Wege

Der andere sagt dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert (bin 19 und eig noch für 10 Monate in da Probezeit)
Und ich muss ein Aufbauseminar machen.

Und der dritte sagt dass ich nur Zahlen muss!

Ich Denk dass er weg ist, aber kenn mich da nicht so aus!
Bitte helft mir :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aaalexxx
10.01.2013, 19:45 Uhr

zu: Großes Problem :(

& noch jemand sagt dass der für nen Monat weg is aber ich den Monat aussuchen kann..
Helft mir bitte :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
11.01.2013, 08:31 Uhr

zu: Großes Problem :(

Du wirst die übliche Strafe -also die,die auch ein "alter Hase" bekäme- erhalten.
Das sind eine Strafe von 100 Euro (zzgl.23,50€ für die Bearbeitung) und 3 Flenspunkte, WENN du niemanden gefährdet oder jemanden/etwas geschädigt hast.
Unter Umständen kann sich das Bußgeld erhöhen, wenn eine zeitliche Nähe zum ersten Verstoß besteht.

Die Probezeit wird grundsätzlich nur einmal verlängert, was bei dir ja schon geschehen ist.
Trudeln in der Restprobezeit weitere Verstöße (jeweils ein A-,oder zwei B-Verstöße) ein, werden andere Maßnahmen ergriffen.
Welche das sind und in welcher Reihenfolge sie ergehen,kannst du dieser Grafik entnehmen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&am
p;showtopic=3063&view=findpost&p=24177


In deinem Fall bekommst du also eine "Einladung" zu einem verkehrspsychologischen Beratungskurs.
Dieser ist natürlich kostenpflichtig, reduziert aber -bei Teilnahme- deine Punktezahl.
Ob du an ihm teilnimmst, bleibt dir überlassen.
Verkehrssünden, die du bis zum Kursende (bzw. vor Ablauf der Frist dafür) begehst,werden probezeitlich unberührt. Knöllchen dafür gäbe es natürlich trotzdem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
11.01.2013, 08:43 Uhr

zu: Großes Problem :(

Sorry, Korrektur:

Beim nochmaligen Lesen habe ich erkannt, dass das dein erster Probezeitverstoß ist. *schäm*

Somit bleibt es zwar bei den 100,00 und 23,50 Euro und den 3 Punkten,
aber wer das
»Der andere sagt dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert (bin 19 und eig noch für 10 Monate in da Probezeit)
Und ich muss ein Aufbauseminar machen.«
sagte, hat Recht.
Nur, dass bei dir eben Probezeitmaßnahme und Knöllchen anfallen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Ãœberholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten