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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diptheripper
23.05.2012, 17:23 Uhr

parkender pkw,ohne vorderes kennzeichen,hinter windschutzscheibe,bußgeld

hallo

ich hatte vor ein paar wochen mein kfz auf der strasse vorm haus geparkt.
aufgrund das die kennzeichenhalterung gerissen war habe ich diese abmontiert
und das nummernschild hinter die windschutzscheibe gelegt.
dort stand das auto übers wochenende abgestellt.
am sonntag habe ich habe einen mängelzettel drangehabt von der polizei.
neue schrauben besorgt und kennzeichen neu dran und zur polizei!
angekreutzt war nicht bußgeld sondern anzeige.auf die frage zum polizisten auf der station meinte er auch verwundert,er kennt das mit bußgeld.
mitlerweile habe ich post bekommen und mir wird vorgeworfen ......sie nahmen das fahrzeug in betrieb ,dessen amtlich vorgeschriebenes kennzeichen fehlte.....ich schrieb den obrigen sachverhalt zurück und erkannte meine verkehrsordnungswiederikeit nicht an!
jetzt habe ich wieder post und zwar den bußgeldbescheid.ich soll 40€ geldbuße plus 20€ gebühr und 3,50€ auslagen zahlen.also gesammt 63,50€.
meine frage ist ,soll ich das einfach bezahlen und der fall ist abghagt?
wie ist das mit der geldbuße über 30€?das gibt doch dann auch punkte?
danke für eine baldige antwort
mit freundlichen grüßen
kris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
24.05.2012, 10:56 Uhr

zu: parkender pkw,ohne vorderes kennzeichen,hinter windschutzscheibe,bußgeld

"Der Vorwurf wäre berechtigt, wenn sie dich beim Fahren angehalten hätten ..."

"in Betrieb" ist das Fahrzeug auch, wenn es auf einem öff. Parkplatz abgestellt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
30.05.2012, 12:20 Uhr

zu: parkender pkw,ohne vorderes kennzeichen,hinter windschutzscheibe,bußgeld

Die Behörde hat den Sachverhalt nicht erfasst: ".sie nahmen das fahrzeug in betrieb ,dessen amtlich vorgeschriebenes kennzeichen fehlte...." Es fehlte nicht, war höchstens nicht ordnungsgemäss angebracht. Da würde ich ansetzen. Der Vorwurf ist falsch.
Da war ein Wichtigtuer am Werk. Hinter der Windschutzscheibe war es doch problemlos erkennbar, wenn nichts davorlag.

Da müsste ich für das Motorrad immer eine Busse zahlen. Hatte noch nie ein Kennzeichen vorne. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lgboy
03.12.2012, 17:36 Uhr

zu: parkender pkw,ohne vorderes kennzeichen,hinter windschutzscheibe,bußgeld

und was hast du jetzt gemacht?
habe das gleiche problem jetzt,
mein problem war nur meine alte kennzeichenhalterung samt kennzeichen wurde vom unbekannten durch eine anhängerkupplung kaputtgefahren.
machte mir ein neues kennzeichen den das alte konnte ich nicht mehr anbringen, wurde jedoch mit kennzeichen hinter der scheibe von der polizei angehalten und habe jetzt die gleiche straffe bekommen 63,50€.

hast du es bezahlt oder einen anwalt eingesetzt? muß in zwei wochen ab jetzt bezahlen. währe um tipps dankbar.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B

Der Radfahrer muss mich vorbeilassen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-113 / 3 Fehlerpunkte

An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?

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