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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Porsche-Fan
31.03.2012, 23:05 Uhr

Sondergenehmigung

Hallo,
ich bin 13 Jahre alt und hätte gerne gewusst,
ob ich bei den folgenden Bedingungen eine Sondergenehmigung für die
Führerscheinklasse L oder T bekomme:
ich wohne auf dem Land und mein Onkel hat eine Halle wo er wohnmobie,PKWs und oldtimer lagert (Plätze vermietet) und sie repariert und ich muss ihm dabei helfen. und da meine Eltern morgens meistens nicht da sind wird es schwer rechtzeitig in die Schule zu kommen!
Deswegen hätte ich gerne gewusst ob es sich lohnt eine Anfrage für eine Sondergenehmigung aufzugeben!
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet.
Danke schonmal im vorraus

Gruß Dennis

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
01.04.2012, 08:29 Uhr

zu: Sondergenehmigung

@Dennis;

Ausnahemgenehmigungen für L und T gibt es meines Wissens anch erst ab 15 Jahren.
So wie Du Deinen Alltag schilderst, ist es ja keine Hilfe in der Landwirtschaft (bei den Eltern) und entsprechdn nicht Ausnahmefähig.
Das was Du schreibst "ich muss... bei meinem Onkel...da meine Eltern nicht da sind..." ist das schon eine ganz andere Hausnummer. Das ist eher strafrechtlich und auch für das Jugendamt interesseant als wie für die Führerscheinbehörde.

Soll doch Dein Onkel eine 160 oder 400 Euro-Kraft dafür einstellen!
Dann kommst Du pünklich in die Schule und musst nicht Nachts, wo 13jährige (!) schlafen sollten, solche Anfragen erstellen.

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Porsche-Fan
03.04.2012, 08:30 Uhr

zu: Sondergenehmigung

Chill dich mal alter ich wollt nur wissen was ihr drauf schreibz!! Und außerdem hab ich FERIEN des kann dir doch egal sein wann ich ins bett geh!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Major König
03.04.2012, 16:02 Uhr

zu: Sondergenehmigung

>>Chill dich mal alter ich wollt nur wissen was ihr drauf schreibz!!<<

Hast Du doch gesehen oder bist etwa sauer weil hier nicht steht was Du gerne lesen wolltest? Also L sowie T gibt es erst ab 15 mit Sondergenehmigung die viel Geld kostet, ein hoher Aufwand ist und bei Dir sowieso nicht von Erfolg gekrönt ist, denn er kann nicht damit begründet werden, dass Du ihm helfen musst und nicht rechtzeitig in die Schule kommst weil deine Eltern morgens nicht da sind. Bei der Begründung wird man eher mal nach dem rechten sehen anstatt Dir eine Genehmigung zu erteilen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
03.04.2012, 19:23 Uhr

zu: Sondergenehmigung

Dennis-Porsche-Fan!

Schlag mal bitte einen anderen Ton an; ich bin nicht Dein "Alter".

Du hast hier etwas gefragt und wohl nicht die gewünschte Antwort bekommen. Das tut mir nicht mal leid, weil es eben so geregelt ist.

Und zur Kindwohlgefährdung in Deionem Fall gehört auch, dass Du mit 13 Jahren, offenbar unbeaufsichtigt, nach 22:00 Uhr im Internet surfst.

Und bevor Du wieder austickst; auch das sind nur Fakten ohne Wertung!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.04.2012, 19:59 Uhr

zu: Sondergenehmigung

Zuerst: Meinen Vorpostern schließe ich mich in vollem Umfang an.
Egal, ob es dabei um die Beantwortung deiner Frage, der Beurteilung der Situation, ODER die Anmerkungen zu deinem Verhalten ging.

Doch für den Fall, dass du beabsichtigst die Ausnahmegenehmigung zu deinem 15. Geburtstag zu beantragen. Lies dir dazu einfach mal diese Info dazu durch
http://www.mpu-intensiv.de/urteile/ausnahmen-beim-
mindestalter.html

und beachte vor allem:
»4. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Die Fahrerlaubnisbehörde hat dazu grundsätzlich die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. «

Dabei geht es -neben der körperlichen Verfassung- auch (und besonders!) um die geistige Reife und den Charakter des Antragstellers.
Hättest du da auch nur ansatzweise ein Verhalten an den Tag gelegt, wie hier in deinem zweiten Beitrag, hättest du dir den Besuch zur (und das Geld für!) die MPU gleich sparen können.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle von 800 m Länge

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl