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28.01.2012, 03:50 Uhr

Deutscher mit mexikanischen Führerschein und Rückkehr nach D-land

Hallo,

Ich bin Deutscher Staatsbürger und wohne seit 1 1/2 Jahren in Mexiko (Hauptwohnsitz). Seit einen Jahr besitze ich den Mexikanischen Führerschein (Auto & Motorrad). Ich beabsichtige bald dauerhaft nach Deutschland zurück zu kehren. In Deutschland habe ich kein aktuelles Fahrverbot und auch keine Führerschein Sperre. Jedoch müßte ich, wegen verschiedener länger zurück liegender Verkehrsdelikte eine MPU machen.
Nun meine eigendliche Fragen:
1.
Kann ich ohne MPU einfach meinen legalen Mexikanischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen? Ich weiss natürlich das ich in Deutschland eine erneute Prüfung absolvieren mußte.
2. Wäre ich nur zum Urlaub in Deutschland dürfte ich legal mit diesen Führerschein bis zu einen halben Jahr in D-land Auto fahren. Wie verhält es sich wenn ich zurück kehre und umgehend meinen Hauptwohnsitz in Deutschland anmelde?

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07.07.2014, 22:19 Uhr

zu: Deutscher mit mexikanischen Führerschein und Rückkehr nach D-land

Der mexikanische Führerschein gilt nicht in Deutschland du kannst ihn nicht einfach umschreiben. Das funktioniert nur bei EU-Führerscheinen. Wenn du wegen zurückliegenden Delikten eine MPU hättest machen müssen, dann musst du zum Erlangen deiner Fahrerlaubnis in Deutschland trotzdem immer noch eine MPU absolvieren. Wenn du im Urlaub hier bist darfst du bis zu 6 Monaten ohne Umschreibung in Deutschland mit diesem Führerschein fahren. Wenn du deinen Hauptwohnsitz aber gleich auf Deutschland änderst musst du auch deinen Führerschein gleich umschreiben lassen. (Was ja nicht einfach so gehen wird) Also du kommst um die MPU nicht herum. Du könntest Glück haben wenn du einen Führerschein in Tschechien, Polen, Kroatien usw. machst (du musst aber für die Zeit des Führerschein-Erwerbs einen Hauptwohnsitz in diesem Land haben) dann würde dieser wohl umgeschrieben werden ohne MPU. Viel Glück.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B

Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen