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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
14.09.2011, 03:32 Uhr

Unfälle... Fahrverbot?

Hallo Leute, mir gehts gerade mies... es ist folgende Situation und ich wollte gerne Wissen ob meine Fahrerlaubniss in Gefahr ist...

Vorgeschichte...
Ich habe meinen Führerschein seit Mai 2010... im ersten halben Jahr ist nichts passiert dieses Jahr kam dann alles (nicht nur Verkehrstechnisch) knüppeldick...

Fall1:
Mit 21km/h immerorts erwischt. Folge sind ein Bußgeld von 145€ und eine Nachschulung... das Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig... ebenso kam noch keine Nachschulung...wird aber wohl komen da dieser Verstoß ja einen Punkt gibt.

Kurz darauf ein Aquaplaning mit Totalschaden... dabei habe ich eine Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung bekommen... gehört habe ich davon bisher nichts...der Polizist meinte das wird normalerweise eingestellt...

Heute hatte ich wieder einen Unfall... ich habe beim Anfahren aus einer Seitestraße einen Rollerfahrer übersehen und ihn Frontal erwischt... zum Glück ist nichts schlimmes passiert...er hat eine Schürfwunde und ein leichtes Schädeltrauma meinte der Artzt... folge ist aber eine erneute Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung...

Die Polizisten haben auf ihrem Unfallbogen oder was auch immer das war vermerkt das ich mich sofort nach dem Unfall um den Rollerfahrer gekümmert habe und die Polizei und Rettungswagen verständigt habe was sie von den Zeugen erfuhren... wirkt sich das Positiv auf? Habe bei meiner Aussage auch gesagt das es mir wirklich Leid tut und es wirklich keine Absicht war...

Dennoch mache ich mir da jetzt riesen Gedanken...
Muss ich da mit einem Fahrverbot rechnen? Wenn ja, wie lange?
Habe was gelesen das davon abgesehen wird weil ja schon die Nachschulung auf mich zukommt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
14.09.2011, 08:58 Uhr

zu: Unfälle... Fahrverbot?

Hast du bald alle Foren durch?
Im Verkehrsportal konnte man am 31.08.
und im Bußgeldforum am 03.09. von deinem

»Heute hatte ich wieder einen Unfall... «

lesen.
WENN dir noch etwas unklar ist, stelle deine Frage dazu bitte präzise.
Aber habe auch Verständnis dafür, dass Kristallkugellesen eine Kunst ist, die in Vergessenheit geriet und auf die deshalb heute nicht mehr zurück gegriffen werden kann ... :o(

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15.09.2011, 01:20 Uhr

zu: Unfälle... Fahrverbot?

Angenommen du schlitterst in ein anderes Auto zwecks Aquaplaning und dann wirst du zu Haft/Geldstrafe verurteilt weil der Fahrer vor dir lt. seiner Aussage einen schlimmen Schock hat. Siehst ihn aber am nächsten Tag schon wieder lachend durch die Gegend fahren. Nur als Beispiel..

Das mit dem Rollerfahrer war natürlich eine anderer Sache, aber man fährt andere ja nicht mit Absicht an... es war also kein Vorsatz. Deshalb wird sowas in der Regel eingestellt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
15.09.2011, 14:58 Uhr

zu: Unfälle... Fahrverbot?

Würdest Dumes auch als Bagatelle ansehen, wenn Dich jemand grob fahrlässig zum Krüppel fährt - war ja kein Vorsatz.

"Ist das jetzt üblich, dass man einfach so "über den Haufen gefahren werden kann" und der Täter kommt ungeschoren davon?"

Zumindest wird er wahrscheinlich eher wieder fahren dürfen, bevor das Opfer im Rollstuhl aus der Reha rollt.

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15.09.2011, 21:07 Uhr

zu: Unfälle... Fahrverbot?

Ich verstehe immer nicht was ihr mit diesem "was währe wenn" habt...
Fakt ist es ist nur eine Schürfwunde gewesen... wenn ich bei jeder Sache mit "was wäre wenn..." Anfange... meine Güte...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
15.09.2011, 23:25 Uhr

zu: Unfälle... Fahrverbot?

Du meinst jetzt den Rollerfahrer, Chris?
Der hat , neben der Schürfwunde, die du gesehen hast, ja auch noch das Schädeltrauma (wenn auch ein leichtes), was der Arzt diagostizierte.
Dazu:

Schädeltrauma
Ein Schädeltrauma bezeichnet jegliche Verletzungen des Kopfes, bei denen Hirnregionen mitbetroffen sind. Das Schädeltrauma wird von Ärzten in drei Stufen gegliedert.
Einfache Platzwunden oder Frakturen des Schädels zählen also nicht dazu. Mediziner unterteilen das Schädeltrauma allgemein in drei Stufen.

Gehirnerschütterung (Stufe 1)
Die erste und wohl unter der Bevölkerung bekannteste ist die Gehirnerschütterung. Sie stellt eine Hirnverletzung ohne Bewusstlosigkeit dar, die in spätestens fünf Tagen vollständig ausheilt. Betroffene haben in der Regel vorübergehende Gedächtnislücken und Übelkeit zu beklagen.

Ich finde schon, dass das mehr als nichts ist.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist da auf jeden Fall mit verbunden.
Pflaster drauf hilft nicht. :o(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
16.09.2011, 00:19 Uhr

zu: Unfälle... Fahrverbot?

Das hab ich doch auch nicht bestritten... es ging rein um das "Was wäre wenn".
Ob er wirklich eine hatte weis ich dann nicht, das meinte ein Arzt der vorort war und ihn nicht wirklich Untersucht hat... der junge Mann wurde am nächsten Tag entlassen und ist direkt wieder Arbeiten gegangen.

Gehirnerschüterung bzw HSW ist mir bekannt von meinem Aquaplaning.

Wie gesagt, darum ging es nicht... aber ich hasse dieses rumdrehen was hätte sein können. Es ändert nichts daran was Fakt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.09.2011, 00:22 Uhr

zu: Unfälle... Fahrverbot?

Hallo.

Unmittelbar droht weder ein Fahrverbot, noch ein Entzug der Fahrerlaubnis, da die jeweils nächste Probezeitmaßnahme erst erfolgen kann, wenn die davor abgeschlossen ist.
Das heißt im Klartext: Bis zum Abschluss des drohenden Aufbauseminars bleibt jeder Verstoß - in Bezug auf die Probezeit - folgenlos.

Solltest Du wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, werden dafür 5 Punkte im VZR eingetragen.
Es ist jedoch gut möglich, dass auch das zweite Verfahren, ggf. gegen Geldauflage, eingestellt wird.

MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
16.09.2011, 00:45 Uhr

zu: Unfälle... Fahrverbot?

Ist da das Datum der Tat maßgebend oder wann es auf dem Tisch landet. Denn Schätzungsweise landet zumindest eine der Anzeigen erst auf dem Tisch wenn ich das Aufbauseminar bereits gemacht habe. Das dürfte in circa 2-3 Monaten kommtn vermute ich.

Von der Anzeige von dem Aquaplaning im April hab ich allerdings bis heute nichts gehört.... die Justiz ist anscheinend wirklich sehr sehr stark Überlastet.

Droht dann hinterher doch ein Fahrverbot?
Ansonsten Danke für deine sehr hilfreiche Antwort Durban!

Aber spätestens seit dem Rollerfahrer fahre ich wirklich Grundlegend anders...
In ein Auto zu fahren ist eine Sache... einen Menschen so direkt in der Art anzufahren ist schon ne andere Hausnummer... da hatte ich wirklich einen Schock und mein erster Gedanke war "Hoffentlich ist der nicht tot..." auch wenn es ja eigentlich nur ein leichter Zusammenstoß war... seitdem schau ich Allgemein mehr... und habe an mir selbst bemerkt das ich den in der Fahrschule erlernten Schulterblick anwende... naja...einige meiner Beifahrer meinten bereits ich fahre "sicherer" und "defensiver".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.09.2011, 11:14 Uhr

zu: Unfälle... Fahrverbot?

Der Tattag ist maßgebend.
Ein Fahrverbot wegen des Auquaplanings sehe ich nicht. Vermutlich wird nicht angepasste Geschwindigkeit mit Unfallfolge vorgeworfen werden.

MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
16.09.2011, 21:23 Uhr

zu: Unfälle... Fahrverbot?

Ok, und wegen der Sache mit dme Rollerfahrer? Droht da ein Fahrverbot? :-

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-002 / 3 Fehlerpunkte

In einem Wohngebiet rollt ein Ball vor Ihr Fahrzeug. Wie müssen Sie reagieren?

Dem Ball ausweichen und weiterfahren

Sofort bremsen, weil Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten

Weiterfahren, weil Kinder gelernt haben, am Fahrbahnrand stehen zu bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Ãœberholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Ãœberholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge