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MoFosis
01.08.2011, 18:58 Uhr
Kleiner Unfall - Aufbauseminar?
Hallo,
ich arbeite als Ferienjob bei der DHL und fahre einen Transporter.
Bin leider heute gegen ein parkendes Auto gefahren, passiert halt...
Der "freundliche" Halter war allerdings nicht mit dem Versicherungsaustausch zufrieden und hat die Polizei gerufen, die mir 2 Punkte und ein 100€ Bußgeld versprochen haben.
Danach natürlich die Ansage, dass ich vollkommen schadlos davon gekommen wäre, wenn der Freund und Helfer nicht sinnloserweise (!!) gekommen wäre.
Muss ich nun noch mit Folgekosten (Aufbauseminar) rechnen, da ich noch in der Probezeit bin?
MfG,
Martin =)
Wackeldackel
01.08.2011, 19:42 Uhr
zu: Kleiner Unfall - Aufbauseminar?
Martin, ob das "hinzuziehen" der Ordnungskräfte so sinnlos war, kannst Du mal selber entscheiden, wenn Dir dasselbe umgekehrt passiert.
Mal abgesehenn davon, dass hierbei schon so Mancher ohne Polizei Lehrgeld zahlen musste, ist es gerade bei Großunternehmen mit tausenden von Fahrzeugen und abertausenden Fahrern hinterher um so schwerer an eine Wiederherstellung in den Urzustand zu kommen als bei einem Privatauto, wo der Fahrer auch der Halter ist.
WD
Peg
01.08.2011, 20:15 Uhr
zu: Kleiner Unfall - Aufbauseminar?
Ich kenne es aus dem Bekanntenkreis so, dass zu jedem Unfall mit dem Firmenwagen die Polizei hinzugezogen werden muss.
Ein entsprechender Passus könnte ach in deinem Anstellungsvertrag stehen.
Bevor du dich ärgerst, schaue nach, ob dir so nicht sogar Ärger mit dem Arbeitgeber vermieden hast.
Nun zu dem Knöllchen:
Wenn dir die Beamten schon den Betrag und die Punkte genannte haben, haben sie auch schon die Tatbestandsnummer im Kopf, die sie dir zur Last legen.
Bist du Rechtsschutz versichert?
Dann schaue mal, ob dir ein Anwalt nicht dazu verhelfen kann, dass es auch "billiger" geht. Stichwort: Augenblicksversagen (?).
Aber auch ne einfache Auskunft wird billiger als ein Seminar.
Ansonsten wirst du mit Sicherheit deine Einladung zum Aufbauseminar bekommen. ;o(
Für später ein Tipp:
Drucke dir mal den europäischen Unfallbericht aus.
Den gibt es in "durch und durch" deutsch" - oder deutsch und eine Fremdsprache:
http://europaischer-unfallbericht.softonic.de/
Gerade als Probezeitler sollte man so ein Ding (in doppelter Ausfertigung) stets im Fahrzeug haben. So gibst du dem Geschädigten ein sichereres Gefühl, nicht auf seinem Schaden sitzen zu bleiben, und kannst ihn so sicher schneller davon überzeugen, auf die Polizei zu verzichten.
Drucke dir die Formulare (wie gesagt x2) schon mal aus. Deine Probezeit wird so schnell nicht rum sein, wenn der Vorwurf bestehen bleibt, wie es jetzt ist.
MoFosis
01.08.2011, 22:56 Uhr
zu: Kleiner Unfall - Aufbauseminar?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Naja die Beamtin hat wortwörtlich gesagt dass der Geschädigte sich und mir das hätte sparen können da ich alles zugegeben hatte und ich glaube auch nicht, dass DHL ein Verein ist, der die Leute abzieht....
Also bleibt mir nur die Hoffnung, dass ich Rechtsschutz habe?
Ich weiß nicht ob ich das habe, ich bin 18 Jahre alt und ich dachte bei Unfällen wird alles von der Post übernommen...
Und einen Anwalt einschalten ist ja auch nicht immer die beste Idee.
Aber findet ihr es nicht ein bisschen lächerlich dass ich so eine harte strafe für das Anfahren eines abgestellten Wagens bekomme? Sind das nicht normal 35€ oder so? ... Ich weiß auch nicht warum ich 2 Punkte kriege, ich dachte immer Punkte sind für Leute die am Steuer trinken und rasen und nicht mal ausversehen gegen ein parkendes Auto fahren...
MfG,
Martin
Peg
02.08.2011, 09:06 Uhr
zu: Kleiner Unfall - Aufbauseminar?
»Aber findet ihr es nicht ein bisschen lächerlich dass ich so eine harte strafe für das Anfahren eines abgestellten Wagens bekomme? Sind das nicht normal 35 EURO oder so? ... «
Genau deshalb riet ich dir, einem Anwalt "Hallo" zu sagen.
Aber du meinst ja
»Und einen Anwalt einschalten ist ja auch nicht immer die beste Idee.«
Wenn du meinst, du hättest ne bessere .... Nur zu. :oD
»und ich dachte bei Unfällen wird alles von der Post übernommen...«
Knöllchen würden von der Post übernommen?!? O_o
Tja, wenn manche DHL-Fahrer diesem Irrglauben unterliegen, verstehe ich auch die Fahrweise, mit denen sich die gelben Autos oft durch die Gegend bewegen. ;o)
MoFosis
02.08.2011, 12:07 Uhr
zu: Kleiner Unfall - Aufbauseminar?
Ja, dass ich die Knöllchen zahlen muss und die Punkte selbst kassiere, war mir schon klar...
aber dass ich jetzt nach solch einem Unfall auf einem Schaden hocke, der wahrscheinlich höher ist, als der Schaden am Unfallauto, hätte ich nicht erwartet.
Wieviel kostet so ein Aufbauseminar? Und was wenn meine Autoversicherung das mitkriegt? Werde ich dann ins Unendliche gestuft damit ich die 4 Wochen 10 Stunden/Tag auch schön umsonst gearbeitet habe? :(
Tut mir Leid dass ich mich sehr skeptisch und sarkastisch ausdrücke aber die ganze Sache geht mir ziemlich gegen den Strich...
MfG,
Martin
Peg
02.08.2011, 12:44 Uhr
zu: Kleiner Unfall - Aufbauseminar?
Zum Aufbauseminar geht es hier entlang:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/nachschulung
.php
Wobei ich schon mehrfach mitbekam, dass sich die Kosten dafür mittlerweile eher um die 350 € bewegen.
Da sind die Preisvorstellungen der Fahrschulen nicht an irgendwas gebunden.
Du aber sehr wohl uU an eine bestimmte Fahrschule, weil dir mit dem Hinweis auf den nötigen Besuch dieses Seminars auch eine Fristsetzung zukommt, bis wann es erledigt sein muss, um weitere Folgen von dir abzuwenden.
Und die Seminare werden nicht sehr häufig angeboten.
Rechtzeitiges Kümmern ist also dringend anzuraten.
Zu evtl. weiterführenden Probezeitmaßnahmen, schaue hier rein
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=3063
und scrolle ein wenig.
Ich gehe davon aus, dass du ein Firmenfahrzeug gefahren bist. Also wird der Schaden auch von der Vers. der DHL abgegolten und DU hast mit einer Hochstufung nichts zu tun -ES SEI DENN, du hast einen Eigenanteil zu zahlen. DAS wäre aber deinem Anstellungsvertrag zu entnehmen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?
Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen
Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben
Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte
Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?
Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden
Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden
Die Ladung könnte beschädigt werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?
Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht
Mit Gegenverkehr
Mit Vorrang des Gegenverkehrs
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