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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ralfonso
27.07.2011, 15:39 Uhr

LKW überholt

Hallo,

bin letzens mit LKW gefahren und musste ein anderen LKW überholen( ist cirka 70km/h unterwegs gewesen)..ganz normal im Spiegel geschaut-Blinker eigesetzt und angefangen zu überholen (war schon ganz auf der linke Spur) dan plötzlich kommt ein PKW eigerasst mit 170km/h und ist mir hinten drauf gefahren..bei LKW keine Schäden..PKW Schäden auch nichts zu sehen..bis heute angeblich 1000 EUR Sachschäden..

der PKW /voll besetzt Familie hat gemeint ich habe nicht geblinkt und bin zu spät auf die linke Spur..er konnte nicht mehr bremsen..Polizei da gewesen..und heute kann Anhörung ..angeblich glaubt die Polizei den PKW Fahrer..

hat auch gesagt er habe ja Vollbremsung machen müssen-die Polizei hat aber keine Bremsspuren gefunden.

Was machen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.07.2011, 16:12 Uhr

zu: LKW überholt

»Was machen ?«
Was ich an deiner Stelle machen würde? *grübel*
*Geistesblitz* Frage im Partnerforum nach:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx


Dort tummeln sich mehr Menschen, die sich mit der Problematik auskennen.
Sicher wird dir dort schnell, kostenlos und kompetent geholfen.
Eine Erfahrung, die ich mehrfach machte, als es um Knöllchen & Co.ging. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ralfonso
27.07.2011, 20:01 Uhr

zu: LKW überholt

bei ihm war es ganz leicht zu sehen wo der Nummerschild ist also mittig das etwas abbekommen hat..bei mir LKW linke seite -war es etwas ganz leichte schmier-kratze- kaum zu sehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.07.2011, 01:37 Uhr

zu: LKW überholt

Worum geht es denn genau?
Um den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Das würde nicht bedeuten, dass (zivilrechtlich) Dir die Schuld an dem Unfall zugesprochen wird.

Der Schaden an der linken Seite des LKW deutet zumindest an, dass das Ausscheren noch nicht abgeschlossen war, als die Kollision erfolgt.

Sind die 170 km/h festgestellt oder nur geschätzt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ralfonso
29.07.2011, 19:29 Uhr

zu: LKW überholt

§ 7 Abs. 5, §1 i. V. §49StVO

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30.07.2011, 11:28 Uhr

zu: LKW überholt

also wenn ich die 35 eur bezahlen würde ist die Sache vom Tisch und d.h. ich gebe zu das ich es gewesen bin..nicht geblinkt etc.

dan kann er noch seine Ansprüche gegen meine Firma machen wg. PKW Reparatur usw.?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ralfonso
30.07.2011, 21:06 Uhr

zu: LKW überholt

nicht so ganz..wenn ich die 35 eur zahle bin ich so zusagen auf 0..den die Reparatur kosten zahlt alles die Firma..wenn es aber vor Gericht geht zahlt ebenso die Firma ..die haben ja Rechtsschutz..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
07.08.2011, 13:37 Uhr

zu: LKW überholt

Ich habe gelesen,dass du mit deinem LKW einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hast.Das kannst Du, nur auf einer BAb vorgenommen haben.Hier haben Kraftfahrzeuge über 7,5 t zul.Gesammtgewicht eine vor-
geschriebene Höchstgeschw. 80 km/h.Ein Überholen unter Beachtung des nachfolgenden Verkehrs,bedeutet,dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden muß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ralfonso
10.08.2011, 10:43 Uhr

zu: LKW überholt

das ist richtig..

habe ein LKW der ca. 70km/h gefahren ist, überholt..und das auf eine BAB

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln