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zmake
17.07.2011, 23:55 Uhr
dumm gelaufen
hallo erstmal,
um mal etwas weiter auszuholen, vor einem jahr wurde ich von der polizei angehalten weil ich mit meinem moped zu schnell gefahren bin, hatte aber keine großen folgen außer ein bußgeld von 350€.
so nun zu meiner eigentlichen frage. gestern nacht wurde ich angehalten und musste pusten 1,2 promille war eine stichkontrolle.
das ich in meinem fall mit schwerwiegenden konsequenzen rechnen muss ist mir klar. nun bin ich aber 18 geworden und habe in einer woche meine praktische prüfung, meine frage ist jetzt ob ich diese prüfung noch absolvieren darf da ich bis dahin vorraussichtlich keine post bekommen werde, jedoch wurde mein lappen am tag mitgenommen sprich eingezogen und einen anwalt werde ich mir aufjedenfall nehmen.
danke im voraus :) mfg muax
durbanZA
18.07.2011, 18:41 Uhr
zu: dumm gelaufen
Hallo. :)
- Mit was für einem Verkehrsmittel wurdest Du angehalten?
- Was für eine Fahrerlaubnis hast Du bisher?
- Was für eine Fahrerlaubnis wolltest Du erwerben?
Und Zusatzfrage, wäre gut, wenn Du es weißt:
- War die Sache mit dem Mofa damals eine Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG? Oder wurde die Sache gegen Auflage eingestellt?
MfG
Durban :)
zmake
18.07.2011, 18:59 Uhr
zu: dumm gelaufen
danke für die antwort
also wurde mit einem moped sprich crosser angehalten die auf die klasse M zugelassen ist.
zurzeit mache ich klasse B (auto)
so zur letzten frage ich wurde nicht verurteilt, der einzige der eine strafe bekommen hat war mein vater da das moped damals noch auf seinem namen lief.
mfg muax:)
durbanZA
18.07.2011, 23:12 Uhr
zu: dumm gelaufen
»ich wurde nicht verurteilt, der einzige der eine strafe bekommen hat war mein vater da das moped damals noch auf seinem namen lief.«
Komisch, ein Strafverfahren gegen Dich als Fahrer muss doch erst recht eingeleitet worden sein, wenn schon der Halter wegen Zulassens des FoFE verfolgt wurde!?
("Zulassens des Fahrens ohne FE" setzt natürlich voraus, dass es ein Strafverfahren gegen den Fahrer wegen Fahren ohne FE gab).
Na ja, ist auch egal.
Wegen Deiner Trunkenheitsfahrt ist die Entziehung Deiner jetzigen und Versagung der künftigen Fahrerlaubnis zu erwarten.
Sobald die Fahrerlaubnisbehörde von Deiner Trunkenheitsfahrt erfährt, wird sie Dich also nicht zur Prüfung zulassen, bis das Verfahren wegen der Trunkenheitsfahrt abgeschlossen ist.
Die Frage ist daher, ob die Führerscheinstelle noch rechtzeitig vor Deiner Prüfung von dem Verfahren erfährt; das kann man natürlich nicht pauschal voraussehen. Im Allgemeinen geht das jedoch recht schnell.
Sollte die Behörde nicht rechtzeitig informiert werden und Dir die praktische Prüfung abnehmen, so wird die Fahrerlaubnis (wenn Du bestehst ) entzogen, sobald sie von der Fahrt erfährt.
Wurden bei Dir alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt oder wurdest Du "einfach so" angehalten?
Das Ergebnis der Blutprobe kannst Du in ca. einer Woche auf der zuständigen Polizeidienststelle erfragen.
MfG
Durban :)
zmake
18.07.2011, 23:40 Uhr
zu: dumm gelaufen
hm sozusagen ne zwickmühle:-/ naja selber eingebrockt,
aber nein sie haben mich angehalten weil ein kumpel hinten drauf saß und sie den verdacht hatten das ich nur eine prüfbescheinigung habe also mofa und da darf man nunmal keinen mitnehmen war aber ja nciht der fall.
auch die standart tests waren kein problem (grade gehn, finge an die nase mit offenen und geschlossenen augen) wo ich nun aber befürchte das sie mir das negativ auslegen werden und mich somit als gewohnheitstrinker hinstellen.
mfg muax
zmake
18.07.2011, 23:51 Uhr
zu: dumm gelaufen
was ich noch fragen wollte
bedeutet entzogen das mir die fahrerlaubnis aberkannt wird oder bekomm ich sie nach dem abschluss des verfahrens wieder oder nach der jeweiligen strafe.
ich bedanke mich aber schonmal hast mir sehr geholfen:)
durbanZA
19.07.2011, 23:11 Uhr
zu: dumm gelaufen
Zu unterscheiden ist das Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis:
- Das Fahrverbot (maximal 3 Monate) ist das pauschale Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen. Läuft die Frist ab, ist automatisch alles wieder in Butter.
- Beim Entzug der Fahrerlaubnis erlischt diese tatsächlich unwiderruflich. Die Sperrfrist (mind. 6 Monate) ist der Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Neue Prüfungen sind in der Regel jedoch nicht erforderlich.
Wenn Du hier wegen einer Straftat verurteilt werden solltest, so droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Eine Straftat nach § 316 StGB läge vor, wenn entweder
- Die Blutalkoholkonzentration 1,1 0/00 oder mehr beträgt oder
- alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, bleibt es "nur" bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot zzgl. Gebühren und Auslagen geahndet wird.
MfG
Durban :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte
Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?
Zu riskanter Fahrweise
Zu verzögerter Reaktion
Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Hier beginnt eine Zone mit einer
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?
Der rote Pkw
Das Motorrad
Ich selbst
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