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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thommy
26.04.2011, 01:03 Uhr

Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

Hallo zusammen!

Melde mich hier nach längerer Zeit mal wieder zu Wort...

Ich stehe zur Zeit ein Fahhrverbot wegen zu tiefem Fliegens durch. *Schäääm*
Das Fahrverbot endet laut schriftlichem Hinweis von der Bußgeldstelle exakt bis zum 30. April, 24 Uhr. Habs also bald geschafft. :-)

Meinen Führerschein kann ich natürlich erst am 2. Mai wieder abholen, da der Erste Mai ja sowohl Sonn- als auch Feiertag ist (BESCHISS!) :-)

Meine Frage zur Sicherheit: Gehe ich recht in der Annahme, dass ich trotzdem am 1. Mai wieder fahren darf, (Und selbstverständlich im Falle einer Kontrolle die üblichen 15 Euo wegen nicht mitführens der Papiere bezahle,) ODER mache ich mich bis ich am 2. Mai den Schein abgeholt habe des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig?? Ich hab am Montag Morgen nen Termin zudem ich gern schon Sonntag Abend anreisen würde, dafür würd ich 15 Euro für den "vergessenen" Führerschein zahlen falls was wäre. Wenn dem halt nicht so ist kann ich erst am Montag Mittag fahren...

Gruß
Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
26.04.2011, 08:55 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

Vielleicht einfach bei der Führerscheinstelle nachfragen, ob dein Schein bis zum 01. Mai auf der nächsten Polizeiwache verwahrt werden kann. Kriegst ihn dann ja nicht vorm ersten und die Wache kennt keinen Feiertag ... Fragen kostet doch nix ... Wär billiger, als 15,00 €

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
26.04.2011, 11:09 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

Wobei ich mir nicht einmal sicher bin, dass es bei 15€ bliebe .....

Viel mehr denke ich, dass es sich dabei ähnlich verhält wie bei einem Führerscheinneuling, der den 18. Geburtstag hatte und auch eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Prüfung belegen kann.
Das Kärtchen aber erst dann seine Gültigkeit erhält, wenn es übergeben worden ist (vorher ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis).
In deinem Fall also, das Kärtchen aus dem "Arrest" entlassen wurde.

Vielleicht findet sich ja hier wer ein, der dazu Klarheit bringen kann? ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thommy
26.04.2011, 14:58 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

Nuja... Dewegen frach ich ja :-) Ich mein... Ich habs jetzt den ganzen Monat irgendwie ohne geschafft da würds jetzt auf den Tag mehr oder weniger auch nimmer so drauf ankommen, allerdings wär das halt toll wenn ich da schon Sonntagabend in Ruhe fahren könnte und nicht erst Montagmittag...

Aber die Idee mit der Polizei ist natürlich spitze. Da bin ich noch gar nicht drauf gekommen. :-) Gleich Morgen Früh mal ans Telefon hängen :-)

Danke und Gruß
Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
26.04.2011, 18:23 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

Also ich kenne das so, dass man den Führerschein schon ein paar Tage vorher mit Einschreiben zugesandt bekommt. Darin ist dann neben dem Fs noch einmal ein Schreiben in dem das Ende des Fahrverbots benannt ist.

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
27.04.2011, 19:36 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

Wär aber reichlich leichtsinnig, den per Einschreiben zu verschicken. Stände zwar die Frist mit drin. Kann ihn aber nehmen und fahren. Wer sagt, daß er kontrolliert wird? Habe nebenbei bemerkt auch noch nie gehört, daß ein Führerschein per Einschreiben auf die Reise geht. Ist ja ne Urkunde. Mußt ja auch persönlich zur FS-Stelle um ihn abzuholen, falls ein Prüfer ihn beim Prüfungstermin noch nicht hat. Weshalb sollte man ausgerechnet beim Fahrverbot so leichtfertig damit umgehen? Großes Grübeln....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
27.04.2011, 20:11 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

@Wuschel: Also in Brandenburg wird das definitiv so gemacht!
Und zur Kontrolle: Dann könnte der Betroffene ja auch in der Zeit des Fahrverbots fahren, oder? Wer, weiß, ob er kontrolliert wird.

Und so eine tolle Urkunde ist der Führerschein ja nun auch nicht, auch wenn es viele für so wichtig halten, denn es ist jederezeit behördlich belegbar, ob jemand in dem Besitz eines solchen ist.

Und wenn Fahrzeugbriefe und Kreditkarten hierzulande in Einschreiben geschickt werden, dann ist das bei einem Fs schon lange möglich!

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
28.04.2011, 08:42 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

@wackeldackel.

Komme aus dem Land Brandenburg. Zumindest im LK Uckermark hält ihn die Führerscheinstelle für ne wichtige Urkunde. Nix mit Einschreiben. Persönlich hinwandern. Zur Info. Ne Kreditkarte is keine Urkunde und mit ihr fährt auch niemend schwarz. Wer nen Fahrzeugbrief per Post verschickt, denkt nicht viel darüber nach. Kriegt jemand von mir nur (persönlich) wenn er den Kaufpreis für ein Kfz vollständig bezahlt hat (sonst hat der Fahrzeugbrief niemanden zu interessieren). Gilt nämlich als Eigentumsnachweis und wird als Kraftfahrzeugbrief ohnehin nicht mehr bei An- und Ummeldungen ausgegeben, da er als solcher nicht mehr existiert. Und Ab-, An- und Ummeldungen sind nur bei Zulassungsstellen möglich (geht aber auch mit Vollmacht). Sollte man sich gut überlegen, ob man den F-Brief nur so per Einschreiben verschickt. Haben die Richtlinien ja nicht ganz ohne Grund. Übrigens kann man sicher belegen, ob man in Besitz eines Fs ist. Aber wer sagt dir denn wirklich, ob er in der Zeit, in der er dann Schwarzfahren könnte, nicht doch fährt, ohne kontrolliert zu werden. Im übrigen wird der Fs nicht einfach mal so entzogen. Gibt dafür schon gute Gründe, sieht man ja auf den Straßen. Haben einige halt nur Glück, daß sie nicht erwischt werden. Kann aber zum großen Unglück für andere werden, wenn sie so weiterfahren. Allein deshalb sollte man sich schon ans Verbot halten. Erst recht, wenn es nur ein Warnschuss ist und er nicht ganz weg ist... Er wird´s bestimmt noch bis zum 01. Mai überleben ohne Fs

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thommy
28.04.2011, 11:03 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

Guten Morgen zusammen!

Sooo... Ich hatte eben ein sehr nettes Telefongespräch mit der sehr netten und fröhlichen Sachbearbeiterin Marianne K. (Name geändert) von der zuständigen Bußgeldstelle. Marianne K. war bis jetzt die freundlichste Person die ich in solchen Angelegenheiten wenn auch nur telefonisch kennen lernen durfte.

Marianne K. erklärte mir, ich hätte bei der Abgabe des Führerscheines angegeben, ich würde kommen und ihn wieder abholen. (Aha? :-) ) Selbstverständlich könne sie mir aber, falls ich das wolle, meinen Führerschein auch per Einschreiben zusenden, allerdings würde der mich dann wahrscheinlich erst Montag oder sogar erst Dienstag erreichen, da wollte sie für nichts garantieren.

Desweiteren erklärte Marianne K., ich könne den Führerschein natürlich auch persönlich abholen kommen. Das müsse nicht unbedingt nach dem Wochenende sein, abholen könnte ich ihn morgen Früh schon ("Wenn sie möchten, schauen sie doch einfach morgen Früh mal rein? Aber nicht mit dem Auto, Herr R. (Nettes Lachen") In dem Zusammenhang erinnerte sie mehrfach daran, dass das Fahrverbot selbstverständlch TROTZDEM erst am 30.04. um 24.00 Uhr endet auch wenn ich ihn morgen schon abholen käme. (Weiß ich doch!)

Auf allgemeine Nachfrage erklärte sie mir außerdem noch, dass mein Fahrverbot auf jeden Fall am Samstag um 24 Uhr endet. Es wäre dann zweitrangig, ob ich den Führerschein dann schon habe oder nicht, fahren dürfte ich auf jeden Fall. Auch das erklärte sie 2 mal und eindeutig. Nur würde dann halt im Fall einer Kontrolle die Verwarnung fällig werden aber eine Straftat wäre es nicht mehr.

Ich werde also morgen Früh Marianne K. persönlich kennen lernen, und meinen Führerschein abholen gehen, und wie geplant am Sonntag meine Reise antreten. So einfach kann es manchmal sein :-)

Schöne Grüße und Danke an alle!
Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
28.04.2011, 12:22 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

Also in TF werden die Führerscheine (auf Anfrage) mikt Einschreiben nach Hause geschickt. Und die PSA Bank (Citroen, Peugeot) schickt 100%ig die Fahrzeugbriefe nach Tilgung mit einem Einschreiben!
Oder hätte ich mir die Dinger jedesmal persönlich aus Neu-Isenburg abholen sollen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
01.05.2011, 13:48 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

@ Wackeldackel.

Wenn die Bank es macht, sei froh. Allerdings wird sie keine Fahrzeugbriefe mehr verschicken. Wenn die Autos nicht schon ein paar Jährchen alt sind (Zulassungsteile I und II)....

Glückwunsch Thommy. Lasse mich gern auch mal eines Besseren belehren. Pass aber bitte auf, daß du dir aus zuviel Freude nicht doch ne Verwarnung fängst. Schönen Sonntag noch...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
01.05.2011, 17:55 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

@Wuschel:
Lieber Meister Schlau-Schlau!

Offenbar hatte ich schon die Möglichkeit, mich zu einer Zeit motorisiert fortzubewegen, wo sich Deine Erzeuger nicht mal kannten.

ich nehme es mir daher altersgemäß einfach mal raus, immer noch von FahrzeugBRIEFEN zu reden. So hießen diese Dinger nämlich länger,
als Du offenbar alt bist und jeder weiß, was ich meine.

Ich habe auch noch die Führerscheinklassen 1 und 3, vermerkt in einer
völlig zerknüllten grauen DinA5 Bescheinigung mit einem s/w Bild aus meiner Jugend!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
08.05.2011, 12:53 Uhr

zu: Wann darf ich nach Fahrverbot wieder fahren?

@wackeldackel

Erstens werde ich nie beleidigend. Und schon gar nicht Leuten gegenüber, die ich nicht persönlich kenne. Das erwarte ich dann allerdings auch von anderen. Soviel Anstand sollte man haben (erst recht dann, wenn man so alt und so erfahren ist, wie du). Danke. Und zum Zweiten: Das Alter hat nicht unbedingt was mit einzelnen Erfahrungen zu tun. Führerscheinrecht, StVO usw. ändern sich, wie jeder weiß (egal in welchem Alter) ständig. Bin im Übrigen immer mit dem Thema beschäftigt, da beruflich Kraftfahrer. Da ist es schon gesetzlich zwingend erforderlich, sich mit den ständigen Veränderungen zu befassen. Erstmal durch vorgeschriebene Weiterbildungen und außerdem durch ständige, früher übrigens Verkehrsschulungen genannt, Auffrischungen. Du siehst also, es hat nicht zwangsläufig mit dem Alter oder dem Besitzzeitraum der Fahrerlaubnis zu tun. Ich jedenfalls breche mir nix dabei ab, wenn mir jemand einen besseren Rat geben kann, falls ich einmal daneben liege. Soweit ein gewisser Respekt oder Anstand dabei nicht verloren geht. Ich denke mal, auch du bist nicht perfekt. Das ist nämlich keiner. Egal wie lange er diskutieren will, oder er seinen Führerschein hat. Vielen Dank.

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