Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wuschelkopf
10.03.2011, 20:10 Uhr

Die Frage wie komme ich zu meinem Recht?

Hallo alle zusammen!
Ich bin der neue Mann im Forum und habe eine Frage.
Ich möchte mir einen Roller mit 125ccm kaufen. Um den zu fahren genüg Führerschein der klasse-3 (der vor dem 01.04.1980 gemacht wurde).Ich habe mein Führerschein im Februar 1976 in Kasachstan gemacht, dann darf ich den Roller theoretisch fahren. Mein Führerschein habe ich im Jahr 1991 in Deutschland umgeschrieben und mir wurde Aushändigungsdatum 1991 eingetragen. In der Führerscheinstelle hat man mir die zuständige Angestellte gesagt das mit meinem Führerschein kann ich keinen 125-Roller fahren weil da das Jahr der Umschreibung zählt, obwohl ich seit 1976 als Kraftfahrer gearbeitet habe. Im Gesetz so wie ich es verstanden habe wird gefragt nach Datum in dem der Führerschein erworben wurde und nicht nach dem Datum wann er umgeschrieben war. Die Frage wie komme ich zu meinem Recht?
Ich bedanke mich im Voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stevie Wonder
10.03.2011, 20:47 Uhr

zu: Die Frage wie komme ich zu meinem Recht?

Au weia. Da fährt der neue Mann gleich gegen die Wand.
Im Gesetz wird leider nicht "gefragt, wann der Führerschein erworben wurde". Es gilt das Erteilungsdatum der Klasse 3. Obwohl auch in Kasachstan viele deutsch sprechen, wurde damals nicht die deutsche Klasse 3 zum Führen von Kraftfahrzeuigen erteilt. Ihre Fahrerlaubnis wurde erst 1991 in die damalige Klasse 3 umgeschrieben. Die Dame vom Amt hätte also Recht.
Aber "sein" Recht kann man mit Hilfe eines Anwalts immer einklagen. Wenn man die Urteile von verschiedenen (Ober-)Verwaltungsgerichte liest, kann man doch so manche überraschende Interpretation entdecken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wuschelkopf
11.03.2011, 18:19 Uhr

zu: Die Frage wie komme ich zu meinem Recht?

Über Jemanden sich lustig zu machen braucht man nicht viel Fantasie, aber kluge antwort oder Rat zu geben ist schwieriger, was? Als ich Führerschein gemacht habe, habe ich gleich die Kategorien "B" und "C" bekommen und die Kategorie "C" bedeutet Klasse-3 wie denn sonst konnte ich LKW fahren? Später habe ich die klasse"2" und noch später die höchste klasse was gegeben hat die klasse"1".Beim umschreiben habe ich die Klasse"2"beckommen und habe angefangen Als Busfahrer zu arbeiten....Da kann man noch fiel diskutieren aber ich muss mich nicht rechtfertigen, ich bin nicht deswegen im Forum.

Vielleicht kennt sich jemand besser aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
11.03.2011, 19:31 Uhr

zu: Die Frage wie komme ich zu meinem Recht?

Bevor du dich zu großer Hoffnung hingibst, weil du einen neuen Beitrag in deinem Thread entdeckt hast:
Ahnung habe ich von der Problematik nicht. :o(

Aber ich weiß ein Forum, in denen sich ua einige Menschen tummeln, die sich (zum Teil beruflich) mit dieser Fragestellung beschäftigen und dir sicher schnell, kompetent und kostenlos antworten.
Versuche es doch einfach mal bei
www.verkehrsportal.de

Doch zu deinem letzten Beitrag:
Ich denke, dass sich Stevie Wonder nicht so über dich lustig machte, wie du es aufgenommen hast.
Er hat nicht Unrecht, wenn er sagt, dass du die deutsche Klasse 3 erst 1991 erhalten hast. Da war die jetzige Klasse A1 nicht mehr drin enthalten.
Selbst wenn du damals nach kasachtanischem Recht ein Leichtkraftrad hättest fahren dürfen (was sich meiner Kenntnis entzieht), hätte es 1991 besonders im Führerschein übernommen werden müssen.
Die Fristen, um gegen die "Unterschlagung" einer Klasse Einspruch zu erheben, sind sehr kurz. Und in deinem Fall sicher abgelaufen.
Ich fürchte, deine Ansprüche (sollten sie je bestanden haben) sind verwirkt.
Nachfragen, im oa Forum, würde aber sicher nicht schaden.
Das sind mehr "Fachleute" von den Führerscheinstellen vertreten, als hier.
Viel Glück.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wuschelkopf
14.03.2011, 15:35 Uhr

zu: Die Frage wie komme ich zu meinem Recht?

Danke Peg!
war sehr net von dir.ich habe mich im vorgeschlagenem forum angemeldet,aber bin nicht zu rechtgekommen.ich habe nicht gefunden wo ich meine frage stellen kann.jetzt habe ich in ministerium für verkehr geschriben und warte auf die antwort.
Buergerinfo@BMVBS.bund.de Tel.03018-300-0

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung ist ausgeschlossen

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung durch die Bedienung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

Schulbussen

Linienbussen

Taxen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

Ich muss warten

Der Radfahrer muss warten