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viki848
02.12.2010, 17:58 Uhr
Praktische fahrprüfung abgebrochen
Hallo,ich habe eine sehr interesante frage.....Kann der Fahrlehrer den die Praktischeprüfung abbrechen?
Peg
02.12.2010, 20:43 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
Gegenfrage: Warum sollte er das (grundlos) tun?
Eine nicht bestandene Prüfung bringt seiner FS keine löbliche Werbung
und seiner Quote kein Sternchen ;o)
Sein Verhalten kann allerdings den Prüfer veranlassen, die Prüfung als "nicht bestanden" zu bewerten.
Sei es nun, dass er (notwendiger weise) die Pedalerie bedient, oder versucht den Prüfer zu täuschen.
Siehe FeV Anlage 7, Ziffer 2.5.3:
»Versucht der Fahrlehrer den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer zu täuschen oder macht das Verhalten des Fahrlehrers die Beurteilung des Bewerbers bei der Prüfungsfahrt unmöglich, ist diese als nicht bestanden zu beenden.«
Tritt der Punkt 2.5.4 ein
»Die Prüfungsfahrt soll beendet werden, sobald sich herausstellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Prüfung nicht gerecht wird.«
werden sich FL und Prüfer wohl einig sein.
Aber dich scheint mehr zu interessieren, ob der FL, entgegen der Meinung des Prüfers, eine pP beenden kann, oder?
Da stellt sich wieder die Frage nach dem "Warum sollte er das wollen?"
carhol
03.12.2010, 14:02 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
ja, kann er.
wer will einen fl zwingen eine prüfungsfahrt fortzusetzen?
mfg
Peg
03.12.2010, 19:05 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
"Einfach so" meinst du, carhol?
Er hat vom Prüfling Geld genommen, damit er in dieser Zeit seinen Job macht.
Ein "jetzt habe ich keine Lust mehr" wird da wohl nicht ausreichen um eine Prüfung abzubrechen und gleichzeitig das Gesicht zu wahren. Auch er hat einen Vertrag zu erfüllen.
Wenn er sich durch den Prüfling (und seine Fahrweise) extrem gestresst, oder gefährdet fühlt, wird er wohl die Pedalerie betätigen. Das "Trööööt" sagt dann alles.
Wird der FL vom "flotten Gustav" überrascht, gehen die Gebühren wohl zu seinen Lasten.
Was stellst du dir an Situation vor, dass der FL die pP (grundlos) abbricht?
Den unfähigen Prüfling, dessen Onkel sich gerade zufällig hinten rechts im FS-Fahrzeug befindet?
Georg_g
04.12.2010, 01:27 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
Vielleicht sollte der TE einfach mal erläutern, worum es geht. Formell bestimmt der Prüfer den Verlauf der Prüfung (§ 17 FeV), sodass der Fahrlehrer die Prüfung nicht "offiziell" abbrechen kann.
carhol
04.12.2010, 14:25 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
die erfüllung eines vertrages ist eine sache.
meine verantwortung als fz-führer und fl eine andere.
wenn ich mich nicht im stande sehe dieser verantwortung gerecht zu werden ist ein abbruch sogar vorgeschrieben.
zweitens kann das verhalten des aap auch einen abbruch auslösen.
meine aufgabe als fl ist nicht nur unfallfrei am ende der prüfungsfahrt anzukommen, sondern den fs auch vor überzogenen/nicht abgedeckten forderungen des aap zu schützen genauso wie vor einem nicht konformen auftreten des aap.
mfg
user1
05.12.2010, 00:56 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
Ich denke es ist grundsätzlich die pflicht des Fhrlehrers die Prüfung zu ende zu fahren. den 1.) hat der dafür unterschrieben 2.) das Geld dafür bekommen .
In begründeten ausnahmefällen wenn es unumutbar ist das Der Fahrleher witerfärt z.b wenn er eien Anruf erhällt naher angeröriger Versorben, Plötzlich auftetene Krankheit usw. dann ist es Unverantwortlich weiter zu fahren weil der Fahrleiher dann "Fahr bzw. Arbeitsunfähig" ist und seien job nicht gewissenhaft ausüben kann. In sochen fällen sollten alle betieldigten Prüfer, Prüfling Verständnis für die Sitoation des Fahrleheres haben. Wer sich (was eigentlich für die Fahrausbildung Gundveraussetzung ist ) mit seiem Fahrleherer gut versteht kann sich im nachinein über die prüfungsgebühren einigen z.b gutschein für eine prüfungsfahrt von der fahrschule für die wiederholungsprüfung.
viki848
05.12.2010, 20:34 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
genau Peg,also den prüfer hat gar nicht gesag,erst als wir angehalten sind,und ich weiss es genau dass der wollte auch den fprüfung nicht abrechen,das war auch nicht so ein großes Fehler,das was ich gemach habe. der fl hat erste gesagt ,,ja gleich müssen wir einen schönen platz suchen um sich zu anhalten...deswegen ich kann es nicht fassen wieso ist das so beendet.ps.vielen dank für die antworten.
Peg
06.12.2010, 00:31 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
Findest du deinen "nicht so großen Fehler" unter der Ziffer 5.17.2.1, oder 5.17.2.2, wenn du hier
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/pruefungsric
htlinie.php?nr=5.17
reinschaust.
Und hat der FL die pP beendet, oder "nur" den Prüfer zum Nachdenken angeregt?
Peg
06.12.2010, 11:54 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
»Was hast du denn in der Prüfung angestellt?«
Wobei es interessant wäre, sowohl deine Fassung (sowie den Kommentar auf dem Prüfungsprotokoll) zu erfahren.
Scheinbar scheint sich da (für dich) was zu widersprechen.
Wenn du das "Warum" verstehst, kannst du daraus lernen ....
und die nächste pP hat eine größere Chance bestanden zu werden, als wenn du unsicher (oder voller Groll) in sie hineingingst.
carhol
06.12.2010, 17:00 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
kann mich mal jemand aufklären was vicki da geschrieben hat?
hab das jetzt 4x gelesen und immer noch nicht verstanden.
mfg
Peg
06.12.2010, 19:36 Uhr
zu: Praktische fahrprüfung abgebrochen
Chronologisch geordnet, sollte das dabei rumkommen:
Vicki machte einen "kleinen Fehler".
Der Prüfer schwieg dazu. Der FL aber nicht.
Er gab Anweisung einen geeigneten Ort zum Anhalten zu suchen.
Nachdem das Fahrzeug zum Stillstand kam, äußerte sich auch der Prüfer
und teilte das "nicht bestanden" mit.
Vicki ist der Meinung, dass der Prüfer die pP hätte weiterfahren lassen, WENN der FL nicht zum Anhalten aufgefordert hätte
~~~~~~~~~~
So las ich es ..... lasse mich aber gern korrigieren.
Vor allem aber darüber aufklären, was denn nun der Grund zum Anhalten war.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
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