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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Evilein
01.09.2010, 20:25 Uhr

Anzeige Umwelplakette

Hallo Zusammen,
habe heute einen "netten Zettel" an der Scheibe gehabt.
Ich habe mir vor 4 Wochen mein erstes Auto gekauft, es ist erst 3 Jahre alt, daher hab ich mir um Umweltzeugs keine Sorgen gemacht. Folglich habe ich nicht daran gedacht, dass in den meisten Städten nur noch das Fahren mit der grünen Umweltplakette erlaubt ist. In meinem Fahrzeugbrief steht "Euro 4", was bedeutet, dass ich mir morgen ohne Probleme die Plakette holen werde.

Allerdings steht in dem Schreiben, dass Anzeige gegen mich erstattet wird und mir außerdem ein Bußgeld und ein Punkt drohen.
Ebenfalls steht drin, dass die Anzeige bei Erwerb der Plakette neu geprüft wird.
Was kommt jetzt auf mich zu? Ich bin jetzt noch in der Probezeit...

Hat jemand einen Rat oder das selbe schonmal erlebt?

Danke,
Eva

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
02.09.2010, 12:28 Uhr

zu: Anzeige Umwelplakette

An deiner Stelle wäre ich schon längst an der Tanke gewesen, hätte mir ne Plakette besorgt und hätte mich mit diesem Ding, dem Fahrzeugschein und dem Schreiben persönlich auf den Weg zum Absender dieses Schreibens gemacht.
WENN du noch was biegen kannst, DANN jetzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Evilein
03.09.2010, 09:46 Uhr

zu: Anzeige Umwelplakette

hab ich gestern auch sofort gemacht: Verfahren wird eingestellt :) glück gehabt ;) trotzdem danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.09.2010, 20:28 Uhr

zu: Anzeige Umwelplakette

GLÃœCKWUNSCH DAZU!!! .Od

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit Querverkehr vor der Kurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren