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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Celle
01.08.2010, 16:14 Uhr

Kleiner Unfall im 4. Probezeitjahr

Hallo zusammen,

mir ist heute ein kleiner Unfall passiert und die Ungeduld über das, was auf mich zukommen könnte lässt mir absolut keine Ruhe.

Erstmal zu meinem bisherigen Punktestand...Fahrerlaubnis im Februar 2007 erhalten, Januar 2009 mit 22 Km/H zu viel geblitzt 1Pkt. Aufbauseminar bis 4 Jahre Probezeit, jedoch vor Abschluss des Aufbauseminares im Juni 2009 wurde ich im Mai mit 25 Km/H geblitzt 1Pkt. und Anfang Juni mit 48 Km/H gelasert 4Pkt. und einen Monat Führerscheinentzug was im November 2009 geschah...da die letzten beiden Delikte vor Ende des Aufbauseminars statt fanden, kam nix weiter auf mich zu...

So...heute nun habe ich bei einer Autobahnabfahrt die Haltelinie ein Stück überfahren und die Dame, die von links kam hat mich etwas gestreift...da ich nur einen halben Meter drüber Stand hätte sie locker ausweichen können, was aber keine Rolle spielt, da es passiert ist und ich nun mal Schuld habe...

Da ich stand und die gute Frau gebremst hat ist nur ein kleiner Schaden an ihrer sowie an meiner Fronstoßstange entstanden...Sie wollte es allerdings nicht ohne Polizei klären...

Klar ich habe Schuld bekommen und kann mit einem Bußgeld von 120 Euro rechnen und 3 Pkt. wegen Missachtung der Vorfahrt...

Insgesammt komme ich damit auf 9 Punkte und wollte euch Fragen ob ich eine MPU machen muss oder nicht.

Schon mal Danke vorweg...

Gruß

Celle

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01.08.2010, 16:30 Uhr

zu: Kleiner Unfall im 4. Probezeitjahr

Hört sich etwas undeutlich an mit dem Führerscheinentzug...

Also Delikt war im Juni 2009 und den Führerschein habe ich deswegen im November abgegeben...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Auf einen Stau

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen