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Maxwell007
30.07.2010, 02:03 Uhr
geblitzt in der Probezeit
Hey Leute,
ich wurde innerorts mit ca. 30 km/h zu schnell geblitzt. kann mir jemand bitte sagen, was jetzt passiert und ob ich meinen Führerschein verlieren werde?? Ich bin auf ihn angewiesen.
Vielen Dank schon mal im Vorraus
Maxwell007
30.07.2010, 02:16 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
ich habe noch eine Frage. Es wird ja gesagt, dass ca. 4 km/h abgezogen werden, weil es ja sowas wie eine Tolleranzgrenze gibt. Gilt dies nur für die Autobahn oder auch innerorts?
carhol
30.07.2010, 09:01 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
Auf jeden fall bußgeld (siehe bußgeldrechner); punkte und aufbauseminar, damit dann auch verlängerung der pz auf 4 jahre.
ob es ein fahrverbot gibt, kommt auf die genaue geschwindigkeit und die örtlichkeit (i.go oder a.g.o) an.
mfg
Maxwell007
30.07.2010, 10:05 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
@ Kahleberger:
danach hab ich auch schon geschaut. aber gilt nicht auch innerorts die Regel, dass ca. 4 Km/h abgezogen werden??
Peg
30.07.2010, 10:38 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
Der Bußgeldrechner geht von den Nettowerten aus.
das heißt:
Von der von dir abgelesenen Geschwindigkeit ziehst du also zuerst deinen Tachovorlauf ab (ist fahrzeugabhängig, meiner beträgt 6 km/h)
und dann noch einmal 3 km/ für die Messtolleranz, die dir innerorts zugebilligt wird.
Davon noch einmal die erlaubte Geschwindigkeit.
Was überbleibt ist das, was dir an Überschreitung vorgeworfen wird. ;o)
Maxwell007
30.07.2010, 11:42 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
danke!! Das heißt dann für mich, dass ich dann meinen Führerschein behalten kann.
carhol
30.07.2010, 11:45 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
tja @kahleberger,
da ging es mir heute morgen so wie dir immer.
bei mir lag es aber nur daran das ich noch nicht genug kaffee hatte, während bei dir ......;-)
mfg
Maxwell007
30.07.2010, 13:15 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
ich hatte anderes im Kopf!!!!! ich konnte mir erst mein Zeugnis abholen, wenn ich alle Bücher abgegeben habe. Da mir noch ein Buch fehlte, musste ich überlegen, wer dieses Buch hatte, also.....; =)
mfg
Maxwell007
30.07.2010, 21:37 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
@Peg
was meinst du denn mit Tachoverlauf??? Tut mir leid, aber ich weiß dass nicht.
Solek
30.07.2010, 23:27 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
Der Tachovorlauf meint dass der Tacho etwas vor geht...dass heißt er zeigt eine höhere Geschwindigkeit an als du wirklich fährst. Bspw. zeigt er 100km/h während du real nur 94-97km/h schnell bist.
3-6km/h sind realistische Werte für den Tachovorlauf.
Maxwell007
30.07.2010, 23:30 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
@ Solek:
Danke. Weißt du auch zufällig wie das bei älteren Modellen gilt, die eine elektrische Tacho Anzeige haben??
Peg
31.07.2010, 15:15 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
Nutze mal ein gutes Navi:
Durch die Satelliten wird die reale Geschwindigkeit angegeben.
Gibt der Beifahrer die Navigeschwindigkeit an -und der Fahrer wirft in dem Moment einen kurzen Blick auf den Tacho- ist der Vorlauf schnell errechnet.
So ganz uninteressant finde ich das mit dem Tachovorlauf nicht:
Wenn unsichere Fahranfänger mit einer Tachogeschwindigkeit von 49 km/h (weil sie bloooß nicht zu schnell sein wollen) eine reale Geschwindigkeit von 43 km/h haben, finde ich es schon bedenkenswert, wenn AUSGERECHNET DIE sich darüber beschweren, stets von "Rasern" überholt zu werden ..... ;o)
Alexander224
04.08.2010, 21:31 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit
Bin eigentlich auf diese website gelangt, um die Frage beantwortet zu bekommen, ob mit Führerscheinbewerbern, die nicht in Deutschland wohnen,
aber eine Schule in Deutschland besuchen, auch Berufsschüler gemeint sind ?
Hier geht es um einen Führerscheinbewerber, der seine Berufsausbildung in Deutschland macht, somit eben auch eine deutsche Berufsschule besucht.
Frage: Darf er seinen Führerschein in Deutschland machen, obwohl er nicht in Deutschland gemeldet ist bzw. im EU-Ausland wohnhaft ist ?
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Zur e r h e b l i ch e n Tempoüberschreitung schon während der Probezeit: Sorry, dafür habe ich - wie ja auch der Gesetzgeber - überhaupt kein Verständnis !
So würde ich als Gesetzgeber den Medien (Rundfunksendern) auch verbieten, die Standorte mobiler "Radarfallen" zu "verraten" !
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Einfach durchfahren
Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben
Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer
Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Auf einen Sonderweg für Fußgänger
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