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25.07.2010, 10:25 Uhr

Alte Führerscheinklassen

Hallo.

Ich habe 1977 Klasse 4 und 1980 (NACH dem 1.4.) Klasse 3 gemacht.
Der Führerschein wurde mir Ende 1986 ENTZOGEN und Mitte 1988 bekam ich die Rosa Pappe, in der die Klassen 3, 4 und 5 eingetragen sind.
Eine neue Prüfung oder die MPU brauchte ich dazu nicht machen.

Welche Fahrzeuge darf ich nun fahren?
Gilt hier noch das alte Recht, mit Klasse 4 Kleinkrafträder bis 50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren zu dürfen?

Gilt im Bezug auf Klasse 4 und 125ccm das Datum 1977 oder wird nach dem Entzug das neue Datum (auch ohne neue Prüfung) gerechnet?

Danke für eure Antworten.

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25.07.2010, 22:57 Uhr

zu: Alte Führerscheinklassen

es gilt das neue datum

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B

Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt

Dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht

Dass Verkehrszeichen durch den Lkw verdeckt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzung und -einmündungen

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist