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14.07.2010, 15:10 Uhr

Führerschein 26 Jahre weg Neu ohne Prüfung in BW?

Hallo,ich bin neu hier und hoffe,dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich hatte in 1984 meinen Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt (1,28Promille)abgegeben.In diesem Jahr(84) bin ich nach Stuttgart gezogen.Meine Arbeitsstelle war nur ein paar Meter von meiner Wohnung entfernt.Deswegen habe ich ihn(den FS)nie wieder abgeholt.Jetzt bin ich leider arbeitslos geworden,und muß feststellen,dass es ohne FS noch viel schwerer ist,einen neuen Arbeitsplatz zu finden.Mit meinem Mofa,dass ich seit dieser Zeit fahre,ohne auffällig geworden zu sein,möchte ich nicht ins Umland fahren müßen.
Gibt es ähnliche Fälle bei denen der FS ohne Prüfung wiedererteilt wurde?
Vielen Dank für Antworten

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14.07.2010, 16:55 Uhr

zu: Führerschein 26 Jahre weg Neu ohne Prüfung in BW?

Hallo.

Im Partnerforum www.verkehrsportal.de gibt es Erfahrungswerte in diesem Bereich.

Sehe ich das richtig, dass keine MPU- Auflage bestand?
Die zwei Jahresfrist, nach der früher zur Erteilung einer neuen FE die theoretische und praktische Prüfung erneut abgelegt werden musste, ist weggefallen. Die Prüfung darf nur noch in begründeten Fällen angeordnet werden.

Einige Bundesländer setzen dennoch in höchst zweifelhafter Praxis eine starre Frist (z.B. 10 Jahre). Bisher hat sich da noch keiner gewehrt.

Für Dich spricht in diesem Fall das regelmäßige Mofa- fahren.

Nun ja, guck mal im Verkehrsportal, ich meine, da gibt es bereits Fälle aus BaWü.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-110 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Vorsichtig nach rechts abbiegen