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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tobzen
05.07.2010, 15:09 Uhr

Schild 286 eing. Halteverbot

Hi Leute,
ich wurde heute mit 15€ verwarnt wegen dem oben genannten Schild. Nun zu meiner Frage, ist es ausreichend gekennzeichnet wenn lediglich ein anfangsschild besteht aber kein Endschild mit einem entgegengesetzten Pfeil?oder ist eine Einmündung mit diesem "Ende" gleichzusetzen?

Danke schonmal
Tobzen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
05.07.2010, 15:28 Uhr

zu: Schild 286 eing. Halteverbot

Wikipedia sagt:

Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286
Das Halteverbot beginnt am Verkehrszeichen und gilt auf der Straßenseite, auf der dieses steht, in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern es nicht vorher durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben wird.
;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.07.2010, 17:53 Uhr

zu: Schild 286 eing. Halteverbot

Das Ende muss nicht gekennzeichnet sein, der Anfang jedoch in jedem Fall.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tobzen
06.07.2010, 01:14 Uhr

zu: Schild 286 eing. Halteverbot

Merci für die antworten.wer lesen kann ist klar im Vorteil,glatt überlesen das Wiki   
@ Herr Moralprediger ... Keine ahnung von der Situation haben(hab's ja nicht detaillierter dargestellt-aber tut bei der Frage auch nichts zur Sache-also Wayne...)aber einfach mal was unterstellen...naja wenn's glücklich macht.

An den Rest nochma thx und hauts rein.

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