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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viator
19.06.2010, 18:36 Uhr

Verwarnung nach Ablauf der Probezeit

Hallo zusammen!

Ich habe kürzlich einen Brief vom Landratsamt bekommen in der sie mich verwarnen, da ich in der Probezeit zwei Verstöße mit Punkten begangen hatte. So weit so gut. Allerdings finde ich es etwas seltsam, dass die Verwarnung 6 Monate nach Ende der Probezeit und 7 Monate nachdem zweiten Verstoß gekommen ist.

Der erste Verstoß (Vorfahrtsmißachtung mit Unfall) war zu Beginn meiner Probezeit. Aufbauseminar und Probezeitverlängerung inklusive. Der zweite Verstoß (Abstandsmessung) war im November letztens Jahres und im Dezember lief die 4-jährige Probezeit aus. Gegen die Abstandmessung habe ich erfolglos Widerspruch eingelegt.

Ist das da rechtlich in Ordnung, dass eine Verwarnung so spät kommt? Ich meine, die wussten ja schon bei der zweiten Sache, dass das insg. 5 Punkte in der Probezeit sind...
Und wie sieht das mit dieser 2-Monatsfrist bzgl. der verkehrspsychologischen Beratung aus? Da ich ja nicht mehr in der Probezeit bin, gilt doch die Regelung mit dem sofortigen Führerscheinentzug bei einem erneuten Verstoß nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.06.2010, 21:36 Uhr

zu: Verwarnung nach Ablauf der Probezeit

Hallo. :)

Die Fahrerlaubnisbehörde, die für die Einleitung von Probezeitmaßnahmen zuständig ist, erfährt erst recht spät von dem Verstoß.
Der Verstoß wird ja erst ins VZR eingetragen, nachdem er endgültig rechtskräftig geworden ist, also schon einige Zeit nach Erlass des Bußgeldbescheides.
Erst dann erfährt die FeB davon und leitet die Probezeitmaßnahmen ein.

Du schreibst, dass Du Einspruch eingelegt hast, wie ging das denn dann weiter?
Üblicherweise geht die Sache nach Einspruch ans Gericht, Du scheinst Deinen Einspruch aber zurückgezogen zu haben. Wann kam den der Bußgeldbescheid?

Nichtsdestotrotz ist der Tattag relevant. Wenn innerhalb der PZ ein Verstoß begangen wurde, erfolgen die Maßnahmen, auch dann, wenn die PZ zwischenzeitlich abgelaufen ist.

Durch die Teilnahme an der Beratung kannst Du nach wie vor 2 Punkte abbaugen. Da Du aber nicht mehr in der PZ bist, drohen Dir keine weiteren Probezeitmaßnahmen bei den nächsten Verstößen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

In keinem Fall

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Zum Ãœberholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen