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27.04.2010, 14:30 Uhr

Unfall in der Probezeit mit anzeige und PKW Beschlagnahme

So nun zu meinem Fall.
Ich war am Do, 22.04. mit einem Firmenpkw auf dem Weg nach Hause. Unterwegens habe ich dann einen Auffahrunfall gehabt. Mein Pkw hat totalschaden, anderer Pkw war auch beschädigt, jedoch noch fahrtüchtig. Fahrerin hatte leichtes Schleudertrauma, Beifahrer und ich selbst unverletzt. Da ich der meinung war, dass die Bremsen nicht wollte, wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich auch bekommen.
Nun hat die Dekra das Auto unterwsucht und nichts fest gestellt. D.H. ich war wohl zu doof zum bremsen.
Nun meine Fragen:
1. ich bin noch 1 monat in der Probezeit, welche Konsequenzen kann das haben? Ich war vorher noch nie auffällig geworden.
2. Aufbauseminar ja oder?
3. Muss ich evtl mein Führerschein abgeben?
4. muss ich die Kosten des Prüfers tragen oder übernimmt das die Versicherung.

Um antworten wäre ich echt dankbar.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Einfach durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Kindern