Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern realdeal
20.01.2010, 11:43 Uhr

Lernführerschein gültigkeit in Deutschland

Hallo,

habe eine Provisional driver licence in England erhalten und nun eine Strafanzeige wegen "Fahrens ohne gültiger Fahrerlaubnis" hier in Deutschland erhalten.Zu diesem Zeitpunkt des erwerbes hatte ich meinen Hauptwohnsitzt in Deutschland ,allerdings einen Zweitwohnsitz in England,wo ich auch ca.8 Monate gewohnt habe.
Die Meldeadresse auf dem Führerschein ist die aus England!!
Ich habe gelesen das laut § 29 Abs. 3 Ziff. 1 der Fahrerlaubnisbehörde(FeV) Lernführerscheine hier in Deutschland akzeptiert werden,sofern sie nicht mit einem Ablaufdatum versehen sind und zur weiteren Verwendbarkeit keine erneute Prüfung in den betreffenden Land erforderlich ist. Kann mir irgendjemand da weiterhelfen oder mir sagen wie ich am besten jetzt vorzugehen habe??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.01.2010, 17:46 Uhr

zu: Lernführerschein gültigkeit in Deutschland

Der Fall ist nicht ganz unkompliziert, vielleicht solltest Du auch nocheinmal auf www.verkehrsportal.de fragen.

Weshalb wird Dir denn das Fahren ohne FE vorgeworfen, wegen des Lernführerscheins oder wegen Nichteinhaltung des Wohnsitzprinzips?

Für Dich ist übrigens nicht § 29, sondern § 28 einschlägig.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern realdeal
20.01.2010, 21:35 Uhr

Hallo

Danke ersteinmal für deine Antwort!

Also um ehrlich zu sein weis ich das nicht genau,ich denke mal ich müsste die ganze Geschichte erzählen...

Ich habe seit 2006 einen Führerscheinentzug mit MPU Strafe. Habe dann versucht die Mpu zu bestehen,was aber nicht geschah...Habe die Mpu kein 2tes mal gemacht,da mir das Geld gefehlt hat.
Hatte dann im Jahr 2008 die Möglichkeit gehabt in England einen Führerschein zu machen,was ich auch getan habe.Dieser ist aber ein Provesional Driving licence,allerdings nicht beschränkt sondern 10 Jahre gültig. Gemeldet war ich die ganze Zeit hier deutschland(erster Wohnsitz) aber in England war ich auch gemeldet.Letztes Jahr im März kam ich in eine polizei Kontrolle und der Führerschein würde anerkannt. 2 Monate später hatte ich wieder eine Kontrolle aber diesmal hatten sie mir gesagt das der Führerschein nicht gültig sei und erhielt eine Strafanzeige wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" In der Anklageschrift steht geschrieben das mir meine Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und ich mich durch diese Tat ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe.
Das ich die MPU machen muss um die deutsche Fahrlizens wieder zu erlangen ist mir bewusst,allerdings weshalb der Englische Führerschein nicht gültig ist ,ist mir unklar!? Liegt es daran das ich meinen Hauptwohnsitz in deutschland hatte oder vielleicht daran das ich einen Führerscheinentzug hier in Deutschland habe????Ich habe mir zwar den Paragraph 28 durch gelesen,verstehe aber irgendwie nur Bahnhof:-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern realdeal
21.01.2010, 13:54 Uhr

gute Frage...

Hallo
Danke ersteinmal für deine Antwort!

Also um ehrlich zu sein weis ich das nicht genau,ich denke mal ich müsste die ganze Geschichte erzählen...

Ich habe seit 2006 einen Führerscheinentzug mit MPU Strafe. Habe dann versucht die Mpu zu bestehen,was aber nicht geschah...Habe die Mpu kein 2tes mal gemacht,da mir das Geld gefehlt hat.
Hatte dann im Jahr 2008 die Möglichkeit gehabt in England einen Führerschein zu machen,was ich auch getan habe.Dieser ist aber ein Provesional Driving licence,allerdings nicht beschränkt sondern 10 Jahre gültig. Gemeldet war ich die ganze Zeit hier deutschland(erster Wohnsitz) aber in England war ich auch gemeldet.Letztes Jahr im März kam ich in eine polizei Kontrolle und der Führerschein würde anerkannt. 2 Monate später hatte ich wieder eine Kontrolle aber diesmal hatten sie mir gesagt das der Führerschein nicht gültig sei und erhielt eine Strafanzeige wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" In der Anklageschrift steht geschrieben das mir meine Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und ich mich durch diese Tat ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe.
Das ich die MPU machen muss um die deutsche Fahrlizens wieder zu erlangen ist mir bewusst,allerdings weshalb der Englische Führerschein nicht gültig ist ,ist mir unklar!? Liegt es daran das ich meinen Hauptwohnsitz in deutschland hatte oder vielleicht daran das ich einen Führerscheinentzug hier in Deutschland habe????Ich habe mir zwar den Paragraph 28 durch gelesen,verstehe aber irgendwie nur Bahnhof:-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.01.2010, 16:13 Uhr

zu: Lernführerschein gültigkeit in Deutschland

dein hauptwohnsitz ist d-land, dein lebensmittelpunkt war aber england (gehe ich mal von aus). genau da fängt die erste schwierigkeit an.
das zweite problem ist die nicht positive mpu. darum würde dir, selbst wenn der gb führerschein rechtmäßig wäre, eine nutzungsuntersagung für d-land blühen.


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern realdeal
21.01.2010, 20:02 Uhr

Warum?

"dein hauptwohnsitz ist d-land, dein lebensmittelpunkt war aber england (gehe ich mal von aus). genau da fängt die erste schwierigkeit an."

Was meinst du damit genau???

Mit welcher Begründung würde ich eine Nutzungsuntersagung erhalten,weil ich eine MPU offen habe??? Soweit ich weis,benötigt man die MPU um die deutsche Fahrlizens wieder zu erlangen,oder gibt es da noch andere Gründe???
Ich habe den Führerschein auch nicht während meines Fahrverbotes gemacht sondern erst nachdem die Fahrspeere vorrüber war!
Was würde denn dafür oder dagegen sprechen das die Fahrlizens ungültig oder aber gültig ist???

mfg realdeal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.01.2010, 20:19 Uhr

zu: Lernführerschein gültigkeit in Deutschland

dein hauptwohnsitz ist erstmal für deinen führerschein zuständig, da gibt es aber ausnahmen von.
da du keine positive mpu vorgelegt hast, wird dir, selbst wenn der gb führerschein rechtmäßig ist, eine nutzungsuntersagung ins haus flattern.
wende dich aber ans http://www.verkehrsportal.de , da sitzen die absoluten fachleute für sowas.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.01.2010, 18:30 Uhr

zu: Lernführerschein gültigkeit in Deutschland

Ungeachtet des Wohnsitzproblems scheint die GB- Fahrerlaubnis gem. § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV ungültig zu sein, da in Deutschland die FE versagt wurde.

Die neue FeV sieht nämlich vor, dass eine ausl. FE quasi automatisch (kraft Gesetz) in D nicht gültig ist, wenn hier die FE (z.B. wegen Nichterfüllung der MPU- Auflage) versagt worden ist.

Mit Beibringung einer positiven MPU kann man dann bei der zuständigen Fsst die Anerkennung beantragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.01.2010, 18:34 Uhr

zu: Lernführerschein gültigkeit in Deutschland

Nochmal @realdeal zur Erlärung:

»Soweit ich weis,benötigt man die MPU um die deutsche Fahrlizens wieder zu erlangen,oder gibt es da noch andere Gründe???«

Man benötigt quasi die MPU, um das Recht wiederzuerlangen, in Deutschland ein Fahrzeug zu führen. Dies gilt auch bei ausländischen Fahrerlaubnissen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.01.2010, 20:09 Uhr

zu: Lernführerschein gültigkeit in Deutschland

Finde ich nicht. Aber diese Diskussion dürfte wohl abschweifen ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- als Erster abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen

- erst nach dem Motorrad abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Dem Fahrzeug Platz machen