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Maverickbenn
31.10.2009, 21:06 Uhr
Unfall in der Probezeit
Hallihallo,
ich hatte gestern leider einen Unfall während meiner Probezeit...
Ich bin auf einen Kreisel gefahren, ohne das Auto zu sehen, welche sich im Kreisel befand( war nachts und ich habs irgendwie einfach nicht bemerkt.) Es waren keine Drogen oder Alkohol im Spiel!
Zum Glück war es ein junger Fahrer, mit dem ich mich geeinigt habe dies ersteinmal ohne die Polizei abzuwickeln.
Ich habe ihn leider am vorderen rechten Rad erwischt, sodass sein Auto jetzt nen Totalschaden hat ( Die Achse ist Krumm).
Ich war heute mit meinem Vater nochmal bei ihm, um die Daten der Versicherung zu übermitteln, wobei wir uns eigentlich schon darauf geeinigt haben, dass über die Versicherung laufen zu lassen.(Es gab auch die andere Möglichkeit, da sein Auto nicht allzu großen Wert hatte.)
Die Polizei weiß nichts von dem Unfall, jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Versicherung den Unfall weitergibt nach Flensburg, ich Punkte bekomme und evtl zur Nachschulung muss...
wär echt scheiße.
PS: keine Personenschäden, und ich habe "eigentlich" nicht die Vorfahrt missachtet, sondern ihn nicht gesehen, habe sogar, wie man es normalerweise macht auch noch vor dem Kreisel gebremmst...(hatte 2 Beifahrer).
Ich bedanke mich schonmal für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Maverick
trexer
01.11.2009, 14:58 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit
die geben nix weiter. Die Versicherung reguliert den Schaden und mit dem Führerschein und Bußgeld hast du Glück gehabt das der Unfallgegner so nett war und das zufällig keine Polizei vorbeikam.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich hier einstellen?
Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen
Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen
Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat
Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen
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